Eine neue EU-Verordnung verbietet großen Unternehmen, nicht verkaufte Kleidung und Schuhe zu zerstören, um Abfälle durch Wiederverkauf, Spende oder Wiederverwendung zu reduzieren. Die Regel erlaubt Ausnahmen, wenn Artikel beschädigt, kontaminiert oder nicht wiederverwendet werden können. Einzelhändler wie der Handelsverband Deutschland (HDE) schlagen vor, dass dies die Verfügbarkeit von ermäßigten Waren über Verkaufsstellen und Gebrauchtkanäle erhöhen könnte, während sie ökologische Vorteile bieten. Zu den Herausforderungen gehören jedoch Logistikkosten, Lagerung, Sortierung und rechtliche Unsicherheiten. Umweltgruppen wie Greenpeace erkennen das Verbot an, warnen jedoch, dass Schlupflöcher bestehen, wie falsche Produktdeklarationen, die die Wirksamkeit untergraben könnten.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert sowohl die Verordnung selbst als auch die Perspektiven der Interessengruppen, darunter Vertreter der Industrie und Umweltorganisationen.





