Die Regionalversammlungswahl in Saarbrücken, die ursprünglich im Juni 2024 stattgefunden hatte, wurde vom Oberverwaltungsgericht des Saarlandes wegen des Ausschlusses einer AfD-Kandidatenliste annulliert. Das Gericht entschied, dass trotz der anfänglichen Ablehnung durch das Wahlkomitee wegen angeblicher Verstöße gegen das Mehrheitskandidatenverbot eine gültige Kandidatenliste zugelassen worden sein sollte. Als Ergebnis wird eine Neuwahl abgehalten, an der acht Parteien und Wählergruppen teilnehmen. Die CDU hält derzeit mit 15 die meisten Sitze, während die SPD 13 hat. Die AfD stellt 29 Kandidaten vor, gegenüber vier in der vorherigen Amtszeit. Eine neue Partei, BSW, kandidiert ebenfalls. Die Regionalversammlung besteht aus 45 Mitgliedern und wird alle fünf Jahre gewählt, mit etwa 250.000 Wählern.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt die rechtlichen und verfahrensrechtlichen Aspekte der Nichtigerklärung der Wahlen und der anschließenden Wiederholung dar, ohne offen eine bestimmte politische Gruppe zu begünstigen.


