Der Oberste Gerichtshof hat bestätigt, dass der Ausschluss eines Erstsemesterstudenten aus einer Ljubljaner Sekundarschule rechtswidrig war, da er auf einer wahrgenommenen Bedrohung und nicht auf einer konkreten Gefahr für Leben oder Gesundheit beruhte. Der Schüler hatte während des Unterrichts eine Skizze gezeichnet, die angeblich auf einen Plan zur Detonation von Bomben in der Schule hindeutete. Der Schulleiter erhielt jedoch drei Monate nach der Erstellung der Skizze einen anonymen Bericht, was zu der vorübergehenden Suspendierung des Schülers und letztendlichen Ausweisung durch das Lehrpersonal im Februar 2024 führte. Der Oberste Gerichtshof entschied, dass der Ausschluss ungerechtfertigt war, da die Bedrohung nicht objektiv verifiziert oder eindeutig gefährlich war. Nach Ansicht des Gerichts muss die Schule zwischen einem Gefühl der Bedrohung und einem tatsächlichen Risiko für die Sicherheit des Schülers unterscheiden. Die Mutter des Schülers betonte, dass ihr Sohn einen Fehler begangen habe, aber keine ernsthafte Bedrohung darstellte, und die Schulaufnahmen der Schule waren nicht angemessen.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert die Rechtsentscheidung und Argumente sowohl der Schule als auch der Familie des Schülers, ohne offen eine der beiden Seiten zu bevorzugen.






