Das Verfassungsgericht in Pristina wies alle fünf Beschwerden gegen die endgültigen Wahlergebnisse für die Versammlung der vorübergehenden Institutionen, die am 7. Juni stattfanden, zurück. Die Beschwerden kamen von Srpska Lista, Nova Demokratska Stranka und zwei Kandidaten der Demokratischen Partei Kosovos. Srpska Lista behauptete, die Bürgerinitiative für Freiheit, Gerechtigkeit und Überleben habe sich ein Mandat gesichert, das der serbischen Gemeinschaft auf der Grundlage von Stimmen in Gemeinden mit albanischer Mehrheit vorbehalten war, was gegen den Grundsatz der echten Vertretung verstoße. Das Gericht wies diese Ansprüche als unbegründet zurück. Darüber hinaus lehnte das Gericht eine Beschwerde der bosniakischen Partei Nova Demokratska Stranka ab, die die für die Bürgerinitiative abgegebenen Stimmen in Dörfern in der Nähe von Prizren an der Bosniakside ungültig machen wollte. Die Zentrale Wahlkommission hat eine Sitzung zur Bestätigung der endgültigen Ergebnisse geplant.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert die rechtlichen Ergebnisse von Wahlkampfstreitigkeiten, ohne offen eine bestimmte Seite zu bevorzugen.




