Das Europäische Parlament hat die aktualisierten Vorschriften über die Rechte der Fluggäste im Luftverkehr offiziell genehmigt. Diese Regeln werden 20 Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU in Kraft treten und den Mitgliedstaaten und den Fluggesellschaften ein Jahr Zeit geben, sich auf die Umsetzung vorzubereiten. Die Fluggäste haben nun Anspruch auf eine Entschädigung für Flugverspätungen von mehr als drei Stunden, Stornierungen mit weniger als 14 Tagen Vorlauf oder Verweigerung des Einstiegs, wobei die Erstattungsbeträge von 250 € für Kurzstreckenflüge bis zu 600 € für längere Flüge reichen. Die Fluggesellschaften sind von der Entschädigung der Fluggäste befreit, wenn die Störungen auf unkontrollierbare Faktoren wie Naturkatastrophen, Wetterbedingungen, unregelmäßige Fluggäste, Kriege oder Streiks des Flughafenpersonals zurückzuführen sind. Die Reisenden haben Monate Zeit, um Ansprüche einzureichen, während die Fluggesellschaften neun Tage Zeit haben, um Erstattungen zu bearbeiten.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert die neuen Vorschriften auf neutrale Weise und konzentriert sich auf den Inhalt der Rechtsvorschriften und ihre Auswirkungen, ohne eine eindeutige Bevorzugung der Fluggäste oder der Fluggesellschaften zu zeigen.





