Im Jahr 2022 forderten Mitglieder der Fraktion Alternative für Deutschland (AfD) im Deutschen Bundestag die Koronavirus-Beschränkungen in Frage, insbesondere die 2G-Plus-Regel, die eine Impfung, Genesung von COVID-19 und zusätzliche Tests oder Booster-Schüsse für die Teilnahme an den Sitzungen erfordert. Das Bundesverfassungsgericht wies ihre Klage zurück und entschied, dass diese Maßnahmen gerechtfertigt waren, um die Funktionalität des Bundestages während der Pandemie zu gewährleisten. Nach der 2G-Plus-Regelung konnten nicht geimpfte Abgeordnete nur von bestimmten Bereichen der Galerie an den Plenarsitzungen teilnehmen, wenn sie ein negatives Testergebnis vorlegten. Das Gericht betonte, dass die Beschränkungen nicht gegen verfassungsmäßige Rechte verstoßen und verhältnismäßig waren. Die AfD reichte in Karlsruhe eine Organklage ein, aber das Gericht wies sie zurück, da nicht nur ein Abgeordneter von der Regel betroffen war und seine Rechte noch aufrechterhalten wurden.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert die Entscheidung des Gerichtshofs neutral und zitiert Rechtsargumente beider Seiten, ohne offen die AfD oder die Regierung zu begünstigen.





