Ein 77-jähriger ehemaliger Arzt steht in einem Gerichtsverfahren in Potsdam vor der Anklage wegen Mordes durch Selbsthilfe. Bei der 39-jährigen Frau wurde zuvor eine neurologische Störung mit Wahnvorstellungen und beeinträchtigter Realitätskontrolle diagnostiziert, die sie angeblich daran gehindert hat, eine freiwillige Entscheidung zu treffen, Selbstmord zu begehen. Der Arzt behauptet, er habe aus Mitgefühl gehandelt, weil er glaubte, dass sie in schwerer Not und dringender Hilfe war. Er erklärte, er würde seine Entscheidung nicht ändern und glaubt, dass sein Gewissen ihn gezwungen habe, ihr zu helfen. Der Fall hebt rechtliche und ethische Debatten über das Sterben mit Hilfe von Assistenz und die Rolle von medizinischen Fachleuten in solchen Situationen hervor.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt beide Perspektiven dar: Die Staatsanwaltschaft argumentiert, der Arzt habe Mord begangen, indem er bei einem Selbstmord geholfen habe, während die Verteidigung den Glauben des Arztes an das dringende Bedürfnis der Frau nach Hilfe betont.


