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Nach Cyberangriff – Lösegeldzahlung der Ruag an Hackergruppe war gesetzeskonform
CH🏛️ PolitikMittevor 7 Std.

Nach Cyberangriff – Lösegeldzahlung der Ruag an Hackergruppe war gesetzeskonform

Im Herbst 2025 wurde eine Tochtergesellschaft von Ruag, einem staatseigenen Schweizer Verteidigungskonglomerat, durch einen Cyberangriff der Hackergruppe Akira angegriffen. Die Hacker erreichten Daten aus den Systemen der Tochtergesellschaft in Virginia und drohten, die Informationen im Dark Web zu veröffentlichen, wenn kein Lösegeld gezahlt wurde. Trotz der Empfehlungen des Bundes gegen die Zahlung von Lösegeld ging Ruag mit der Zahlung fort. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verteidigung, Zivilschutz und Sport (VBS) handelte Ruag innerhalb der gesetzlichen Grenzen des US-Rechts als Privatunternehmen.

2 Berichte

SRF News logoSRF NewsStaatlich / öffentlichMittevor 7 Std.
Nach Cyberangriff – Lösegeldzahlung der Ruag an Hackergruppe war gesetzeskonform

Im Herbst 2025 wurde eine Tochtergesellschaft von Ruag, einem staatseigenen Schweizer Verteidigungskonglomerat, durch einen Cyberangriff der Hackergruppe Akira angegriffen. Die Hacker erreichten Daten aus den Systemen der Tochtergesellschaft in Virginia und drohten, die Informationen im Dark Web zu veröffentlichen, wenn kein Lösegeld gezahlt wurde. Trotz der Empfehlungen des Bundes gegen die Zahlung von Lösegeld ging Ruag mit der Zahlung fort. Nach Angaben des Bundesministeriums für Verteidigung, Zivilschutz und Sport (VBS) handelte Ruag innerhalb der gesetzlichen Grenzen des US-Rechts als Privatunternehmen.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt die Situation sachlich dar und zitiert die VBS-Untersuchung und den Vorstandsvorsitzenden der Ruag.

Tages-Anzeiger logoTages-AnzeigerUnabhängigMittevor 8 Std.
VBS-Untersuchung: Cyberattacke auf Ruag-Tochter: Erpressungszahlung war rechtmässig

Das Schweizerische Bundesministerium für Verteidigung, Zivilschutz und Sport (VBS) kam zu dem Schluss, dass die Lösegeldzahlung von Ruag, einem Verteidigungsvertragspartner, nach einem Cyberangriff rechtlich gerechtfertigt und innerhalb der Verantwortung des Unternehmens war. Der VBS äußerte jedoch klare Kritik an dem Vorfall und äußerte Bedenken hinsichtlich des Entscheidungsprozesses oder potenzieller Schwachstellen, die zum Angriff führten. Der Bericht hebt die rechtliche Zulässigkeit der Zahlung hervor, unterstreicht aber Bereiche, in denen Verbesserungen vorgenommen werden könnten, um solche Vorfälle in der Zukunft zu verhindern. Diese Einschätzung erfolgt angesichts wachsender Bedenken hinsichtlich Cybersicherheitsbedrohungen, die auf kritische Infrastrukturen und verteidigungsbezogene Unternehmen abzielen.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt die Schlussfolgerung der VBS dar, daß die Lösegeldzahlung rechtlich gerechtfertigt war, und nimmt ihre Kritik zur Kenntnis, ohne eine klare ideologische Haltung einzunehmen.

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