Ein 70-jähriger Mann wurde vom Landgericht Bad Kreuznach wegen Mordes an seiner Ex-Partnerin mit einem Hammer zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht hat ihn für schuldig befunden, Mord und Raub zu Tode geführt zu haben, und festgestellt, dass die Schwere seines Verbrechens die Bewährung nach 15 Jahren höchst unwahrscheinlich macht. Der Vorfall ereignete sich im Oktober 2025 in Bad Kreuznach, kurz nachdem die Frau eine zehnjährige Beziehung mit dem Angeklagten beendet hatte. Der Angriff fand während eines geplanten Umzugs in ihrem Haus statt, wo er sie angeblich mehrfach mit einem Hammer und einem Rohrschraubenschlüssel schlug, wodurch tödliche Kopf- und Gesichtsverletzungen verursacht wurden. Er stahl auch ihre Autoschlüssel und Bankkarte und nutzte letztere, um Geld an einem Geldautomaten abzuheben.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert eine sachliche Rechtsentscheidung ohne offensichtliche ideologische Rahmenbedingungen.





