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Urteil im Schweinebetäubungs-Prozess: Ak­ti­vis­t*in­nen haften für heimliche Filmaufnahmen
Germany🗞️ Sonstigesvor 25 Tagen

Urteil im Schweinebetäubungs-Prozess: Ak­ti­vis­t*in­nen haften für heimliche Filmaufnahmen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Tierschutzaktivisten Anna Schubert und Hendrik Haßel dem Schlachthaus Brand Qualitätsfleisch Schadenersatz erstatten müssen, weil sie heimlich Aufnahmen von Schweineverblendungen gefilmt und veröffentlicht haben. Das Gericht hat die Entscheidung des unteren Gerichts über den Berufungsgericht bestätigt und den Streitwert auf 110.000 Euro festgesetzt. Eine künftige Revision wurde nicht erlaubt.

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taz – die tageszeitung logotaz – die tageszeitungUnabhängigMittevor 25 Tagen
Urteil im Schweinebetäubungs-Prozess: Ak­ti­vis­t*in­nen haften für heimliche Filmaufnahmen

Das Oberlandesgericht Oldenburg hat entschieden, dass die Tierschutzaktivisten Anna Schubert und Hendrik Haßel dem Schlachthaus Brand Qualitätsfleisch Schadenersatz erstatten müssen, weil sie heimlich Aufnahmen von Schweineverblendungen gefilmt und veröffentlicht haben. Das Gericht hat die Entscheidung des unteren Gerichts über den Berufungsgericht bestätigt und den Streitwert auf 110.000 Euro festgesetzt. Eine künftige Revision wurde nicht erlaubt.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt das rechtliche Ergebnis eines Rechtssaches mit Tierrechtsaktivisten dar, ohne offen zu einer Partei zu begünstigen.

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