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Überwachung von Journalisten: Darf der BND Journalisten hacken?
Germany🏛️ Politikvor 4 Tagen

Überwachung von Journalisten: Darf der BND Journalisten hacken?

Die Organisation "Reporter ohne Grenzen" argumentiert, dass die aktuellen Gesetze, die den BND regeln, die Grundrechte, einschließlich der Privatsphäre und der Meinungsfreiheit, verletzen. Nachdem die Gruppe bei einem Verfassungsgerichtsverfahren in Karlsruhe keinen Sieg errungen hat, hat sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gewandt, der angedeutet hat, dass er die Beschwerde prüfen und möglicherweise als "Impact Case" behandeln wird, was bedeutet, dass er einen Präzedenzfall für Überwachungspraktiken in ganz Europa schaffen könnte. Der EGMR überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Teil des Europarats ist, nicht der EU. Reporter ohne Grenzen behauptet, dass der rechtliche Rahmen Deutschlands die Journalisten nicht ausreichend vor Überwachung schützt, wodurch eine abschreckende Situation entsteht, die potenzielle Whistleblower einschränkt und sie keinen zuverlässigen Zugang zu zu zuverlässigen Informationen haben.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg hat die deutsche Überwachungspraxis unter die Lupe genommen und zwei Beschwerden der Organisation Reporter ohne Grenzen (RSF) angenommen. Diese Entscheidung markiert einen bedeutenden Meilenstein, da nur etwa zwei Prozent aller Beschwerden beim Gericht diese Hürde passieren. Die Angelegenheit betrifft die gesetzlichen Grundlagen für den Einsatz von Staatstrojanern sowie die strategische Fernmeldeaufklärung des Bundesnachrichtendienstes (BND). Die Straßburger Richter haben außerdem erklärt, dass beide Fälle als Musterverfahren eingeordnet und beschleunigt behandelt werden sollen.

Die Bundesregierung muss bis Oktober eine Stellungnahme abgeben.

Die RSF-Geschäftsführerin Christian Mihr mahnte die Regierung zur Zurückhaltung, da das Kanzleramt dem BND gerade in einer Zeit, in der seine Kompetenzen noch auf dem Prüfstand stehen, zusätzliche Macht verleihen wolle. Mihr betonte, dass ein wirksamer Kontrollierter Nachrichtendienst entscheidend für das Recht auf verlässliche Information sei. RSF kritisiert, dass Journalisten nicht ausreichend vor Überwachung geschützt seien, insbesondere in Bezug auf die vertrauliche Kommunikation mit Quellen. Wenn Mobilgeräte mit Spyware überwacht würden, hätten Geheimdienste Zugriff auf alle Daten, die auf dem Gerät gespeichert sind.

Bei der Fernmeldeaufklärung mit den sogenannten "Datenstaubsauger" würden zwar keine Inhalte erfasst, aber vertrauliche Verkehrsdaten, die zeigen, wer wann, wie und wie lange mit wem kommuniziert.

Die Tragweite des Verfahrens reicht über die Pressefreiheit hinaus, da der EGMR grundlegende Fragen zur IT-Sicherheit aufwirft. Der Gerichtshof will wissen, ob der staatliche Einsatz von Spähsoftware die Sicherheit aller Nutzer schwächt, indem Sicherheitslücken verletzt werden. Solche Lücken könnten potenziell auch von Kriminellen ausgenutzt werden. Ein verlässliches Schwachstellenmanagement, wie es das Bundesverfassungsgericht verlangt, bleibt der Bundesregierung weiterhin schuldig. Die erste Beschwerde zum Spyware-Einsatz führt der Berliner Rechtsanwalt Niko Härting als Prozessbevollmächtigter für RSF.

Er argumentiert, dass der Einsatz von Spähsoftware gegen Journalisten Quellen einschüchtert und das Vertrauen nachhaltig zerstört. Dadurch verliert die Öffentlichkeit Zugang zu wichtigen Informationen. Medienvertreter müssten nicht einmal das Hauptziel sein, es reiche der Kontakt zu einer überwachten Person. Da Betroffene oft nicht über die Maßnahmen benachrichtigt werden, könnten sie die Überwachung vor Gericht nicht nachweisen, wenn ihnen effektiver Rechtsschutz verwehrt würde.

Das zweite Verfahren führt RSF gemeinsam mit der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) und dem Staatsrechtler Matthias Bäcker. Sie beklagen die mangelnde Umsetzung verfassungsrechtlicher Vorgaben. Die Karlsruher Richter hatten 2020 entschieden, dass deutsche Dienste auch im Ausland das Grundgesetz beachten müssen. Bei der folgenden Reform des BND-Gesetzes habe die Regierung diese Vorgaben jedoch weitgehend missachtet. Verletzungen des Fernmeldegeheimnisses, des IT-Grundrechts und des Gleichbehandlungsgrundsatzes seien unzureichend behoben worden. Für RSF zeigt dies die weltweite Rangliste der Pressefreiheit, auf der Deutschland Platz nur noch 14 von 180 belegt.

Wer Überwachung befürchtet, kann sich an das Digital Security Lab der Organisation wenden, das Endgeräte auf Spuren bekannter Spyware prüft.

Die Organisation Reporter ohne Grenzen betont außerdem, dass die Betroffenen in der Regel im Nachhinein nicht informiert werden und somit praktisch keine Möglichkeit hätten, solche Maßnahmen vor Gericht überprüfen zu lassen. Die Klage in Straßburg richtet sich auch gegen die aus Sicht von Reporter ohne Grenzen untransparente und unwirksame Kontrolle des BND durch den Bundestag. Der Berliner Anwalt Niko Härting betont, dass das Bundesverfassungsgericht ihre Beschwerde ohne Begründung abgelehnt hatte, was für ihn eine Art Genugtuung sei.

Der Gerichtshof hat der Bundesregierung bereits eine Liste von Fragen zu dem Fall zugesandt, die bis Oktober beantwortet werden sollen. Die Richter wollen wissen, wie genau die überwachten Telekommunikationsaufnahmen erfolgen und wo die Daten gespeichert werden.

Sie greifen auch auf einen Aspekt, der in der Diskussion um Staatstrojaner von kritischen Stimmen immer wieder angeführt wird: Welche Risiken für Handys oder Computer bringt es mit sich, wenn Behörden bestehende Sicherheitslücken nutzen, um ihre Spähsoftware zu platzieren? Schwäche die IT-Sicherheit aller Nutzer, weil die Lücken nicht gemeldet und folglich nicht geschlossen werden? Könnten sie daher auch von Kriminellen genutzt werden?

Zu den Primärquellen (5)

Die offiziellen Quellen, auf denen die Berichterstattung beruht. Lies sie direkt, um Framing zu umgehen.

3 Berichte

netzpolitik.org logonetzpolitik.orgUnabhängigLinksFaktentreue 60Objektivität 70vor 6 Tagen
KW 26: Die Woche, in der die Politik vor eine Wahl gestellt wird

Der Artikel befasst sich mit den jüngsten Empfehlungen einer Expertenkommission zum Jugendschutz im digitalen Raum und konzentriert sich insbesondere auf den Vorschlag, soziale Medien für Kinder unter 13 Jahren zu verbieten. Der Autor vergleicht dies mit einer Chemiefabrik, die Abfälle in einen See entleert, in der Kindern das Schwimmen verboten ist, aber die Ursache der Verschmutzung nicht angesprochen wird. Die Kommission schlägt entweder eine gesetzliche Altersgrenze oder Änderungen auf Plattformebene vor, wie das Deaktivieren von algorithmischen Feeds und personalisierten Anzeigen. Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) hat die Altersbeschränkung bereits unterstützt. Der Autor äußert jedoch Bedenken hinsichtlich der Einschränkung der Jugendbeteiligung, der Untergrabung der Anonymität und des potenziellen Missbrauchs solcher Richtlinien unter Berufung auf Kritik des Deutschen Ethikrates. Der Artikel verweist auch auf eine Studie aus Australien, die zeigt, dass ähnliche Verbote aufgrund von Jugendarbeitsräumen wie gefälschten Konten und VPNs weitgehend ineffektiv waren.

Tendenz-Einschätzung (Links): Der Artikel formuliert das vorgeschlagene Social-Media-Verbot als eine restriktive Maßnahme, die die Privatsphäre und die Meinungsfreiheit untergräbt, und betont die Risiken der Zensur und der Überschreitung durch die Regierung.

Warum diese Bewertungen (Faktentreue 60 · Objektivität 70): This article discusses unrelated topics about youth protection online and does not mention TelefonSeelsorge or DAISIE at all. Therefore, it has very low factuality regarding the event and is not relevant to the topic.

heise online logoheise onlineUnabhängigLinksvor 4 Tagen
Geheimdienste im Visier: Straßburger Gericht prüft deutsche Überwachungspraxis

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat begonnen, die Überwachungspraktiken Deutschlands zu untersuchen, um auf Beschwerden von Reporter ohne Grenzen (RSF) bezüglich der rechtlichen Rahmenbedingungen für staatliche Trojaner und den Bundesnachrichtendienst (BND) zu reagieren. Das Gericht hat angedeutet, dass es diese Fälle als Präzedenzfall behandeln und ihre Lösung beschleunigen kann, wobei die deutsche Regierung bis Oktober reagieren muss. RSF kritisiert die Regierung dafür, dass sie die Macht des BND in einer Zeit, in der Überwachungsmechanismen überprüft werden, potenziell erhöht, und argumentiert, dass dies den journalistischen Schutz und die Privatsphäre untergräbt. Die Beden gehen über die Pressefreiheit hinaus und werfen grundlegende Fragen zur Cybersicherheit und zu den Risiken auf, die von staatlich gesponserten Spyware-Quellen ausgehen. Rechtsexperten warnen, dass unkontrollierte Überwachung die Sicherheit aller Benutzer beeinträchtigen und das Vertrauen zwischen Journalisten und Journalisten schwächen könnte.

Tendenz-Einschätzung (Links): Der Artikel befasst sich mit dem Thema durch die Linse der Pressefreiheit und der bürgerlichen Freiheiten und betont die Risiken für Journalisten und das Recht auf Privatsphäre.

Die Zeit logoDie ZeitUnabhängigMittevor 5 Tagen
Überwachung von Journalisten: Darf der BND Journalisten hacken?

Die Organisation "Reporter ohne Grenzen" argumentiert, dass die aktuellen Gesetze, die den BND regeln, die Grundrechte, einschließlich der Privatsphäre und der Meinungsfreiheit, verletzen. Nachdem die Gruppe bei einem Verfassungsgerichtsverfahren in Karlsruhe keinen Sieg errungen hat, hat sie sich an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gewandt, der angedeutet hat, dass er die Beschwerde prüfen und möglicherweise als "Impact Case" behandeln wird, was bedeutet, dass er einen Präzedenzfall für Überwachungspraktiken in ganz Europa schaffen könnte. Der EGMR überwacht die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention, die Teil des Europarats ist, nicht der EU. Reporter ohne Grenzen behauptet, dass der rechtliche Rahmen Deutschlands die Journalisten nicht ausreichend vor Überwachung schützt, wodurch eine abschreckende Situation entsteht, die potenzielle Whistleblower einschränkt und sie keinen zuverlässigen Zugang zu zu zuverlässigen Informationen haben.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt das Problem der Überwachung durch den BND und die rechtlichen Herausforderungen von Reporter ohne Grenzen in ausgewogener Weise dar und beschreibt sowohl die Bedenken der Organisation als auch die verfahrensrechtlichen Schritte, die vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte unternommen werden.

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