Das Büro des Hohen Kommissars für Menschenrechte der Vereinten Nationen erklärte, dass Länder, die die Internationale Konvention zur Beseitigung aller Formen der Rassendiskriminierung von 1965 ratifiziert haben, gesetzlich verpflichtet sind, Reparationen für den transatlantischen Sklavenhandel zu prüfen. Diese Behauptung hat einen Rechtsstreit verschärft, der ein Bundesgericht in Illinois erreicht hat, wo ähnliche Argumente diskutiert werden. Die Position der Vereinten Nationen legt nahe, dass historische Ungerechtigkeiten wie die Sklaverei reparative Maßnahmen nach internationalem Recht erfordern könnten.
Tendenz-Einschätzung (Progressiv): Der Artikel formuliert die Haltung der UNO als eine rechtliche Verpflichtung, was darauf hindeutet, dass historische Reparationen eher eine Frage des Völkerrechts als der nationalen Souveränität sind.





