Das Gesundheitsversicherungsinstitut Sloweniens (ZZZS) hat sieben neue Regelungen für die vorübergehende Abwesenheit von der Arbeit eingeführt, darunter Regeln für Versicherte, die wegen der Betreuung eines kranken Kindes Krankenurlaub nehmen. Laut der Zeitung Delo können Versicherte in Zeiten, in denen sie eine Entschädigung erhalten, ohne vorherige Genehmigung des ZZZS nicht während ihrer Arbeitszeit ins Ausland reisen. Allerdings ist die Bewegung innerhalb des lokalen Gebiets und außerhalb des Wohnortes für Gesundheitsdienste, grundlegende Lebensbedürfnisse wie Einkauf, dringende administrative Aufgaben, den Transport des Kindes in den Kindergarten oder zur Schule oder andere vom persönlichen Arzt empfohlene Aktivitäten des Familienmitglieds erlaubt. Während der Nicht-Arbeitszeiten, wenn der Versicherte aufgrund der Betreuung nicht vorübergehend von der Arbeit ausgeschlossen ist, gibt es keine Bewegungsbeschränkungen. Laut ZZZS-Daten hat sich die Anzahl der verlorenen Arbeitstage aufgrund der Betreuung im letzten Jahrzehnt mehr als verdoppelt, mit einem deutlichen Anstieg bis 2020 geplant.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert sachliche Informationen über neue Vorschriften, die vom Krankenversicherungsinstitut Sloweniens in Bezug auf vorübergehende Abwesenheit von der Arbeit zu Pflegezwecken eingeführt wurden.



