Der indische Oberste Gerichtshof hat zugestimmt, zu prüfen, ob Rohingya-Personen in Indien als Flüchtlinge oder illegale Einwanderer gelten. Eine Drei-Richter-Sitzbank unter der Leitung von Chief Justice Surya Kant erkannte die Notwendigkeit eines maßgeblichen Urteils in dieser Angelegenheit an. Solicitor General Tushar Mehta argumentierte, dass Indien keine Unterzeichnerin der Flüchtlingskonvention ist und legte Wert auf rechtliche Fragen bezüglich des Status der Rohingya und ihrer potenziellen Abschiebung.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt die rechtlichen Argumente beider Seiten dar, einerseits die Haltung der Regierung, dass die Rohingya illegale Einwanderer sind, und die Position des Landes zur Flüchtlingskonvention, und andererseits die Ansprüche der Petenten, die auf der Anerkennung des UNHCR und dem Schutz der Menschenrechte beruhen.






