Der Oberste Gerichtshof Indiens hat seine Entscheidung über eine Klage des Gangsters Abu Salem auf Freilassung aus dem Gefängnis zurückgehalten, mit dem Argument, dass er weniger als die vom Antragsteller beanspruchte 25-jährige Haftstrafe verbüßt hat. Salem, der 2015 aus Portugal ausgeliefert wurde, wurde zunächst wegen seiner Beteiligung an dem Mord an dem Geschäftsmann Pradeep Jain 1995 und den Serienbomben von 1993 in Mumbai zu lebenslanger Haft verurteilt. Das Gericht stellte fest, dass er aufgrund seines Inhaftierungsdatums (11. November 2005) noch nicht 25 Jahre alt war. Salems Rechtsteam argumentiert, dass die Strafe vom 18. September 2002 beginnen sollte, als er zum ersten Mal in Portugal inhaftiert wurde, und dass die Zeit, die er als Prozess verbracht hat, zu seiner Strafe gezählt werden sollte. Die Regierung behauptet, dass die 25-jährige Haftstrafe nach seiner Auslieferung im Jahr 2015 begann.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert die rechtlichen Argumente beider Seiten - des Rechtsteams von Salem und der Regierung - mit ausgewogener Berichterstattung.



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