Der Staat hat Julius Malemas Argumente in seiner Berufung gegen eine Schusswaffenverurteilung abgelehnt und sie als "absurd" bezeichnet.
Tendenz-Einschätzung (Rechts): Die Verwendung des Begriffs "absurd" zur Beschreibung der rechtlichen Argumente des Beklagten deutet auf einen ablehnenden Ton gegenüber der Position der Opposition hin, was auf eine mögliche rechts neigende Gestaltung hinweist.



