Ein Gerichtsverfahren gegen die slowenische Popsängerin Severina Vučković ist mit einem rechtswidrigen Urteil in erster Instanz abgeschlossen. Die Staatsanwaltschaft hatte bis zu 10 Monate bedingte Haft gefordert und behauptet, Severina habe sich aggressiv oder gewaltsam gegenüber zwei ehemaligen Schulleitern Ljiljana Klinger und Gordana Buljan Flander verhalten. Das Gericht entschied jedoch, dass es keine Beweise für ein solches Verhalten gebe, und stellte fest, dass die Anschuldigungen nicht die Schwelle des kriminellen Verhaltens erreichten, aber möglicherweise unter einen privaten Rechtsstreit fallen könnten.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt eine ausgewogene Darstellung des Gerichtsverfahrens dar und konzentriert sich auf die Feststellungen des Gerichts und die möglichen nächsten Schritte der Staatsanwaltschaft.





