Der Richter hat Donald Trumps milliardenschwere Klage aufgrund eines Briefes von Epstein abgewiesen
Ein US-Bundesrichter hat die 10 Milliarden Dollar schwere Verleumdungsklage von Donald Trump gegen die Wall Street Journal und deren Muttergesellschaft, Dow Jones, endgültig abgewiesen. Die Klage basierte auf einem Bericht der WSJ, der behauptete, Trump habe 2003 einen anzüglichen Geburtstagswunsch an den wegen sexueller Delikte verurteilten Jeffrey Epstein geschrieben. Trump bestreitet, diesen Brief verfasst zu haben, und behauptet, es handele sich um eine Fälschung. Richter Darrin Gayles entschied, dass Trump nicht nachweisen konnte, dass die Zeitung mit "böswilliger Absicht" gehandelt habe, indem sie wissentlich falsche Informationen veröffentlichte oder die Wahrheit rücksichtslos missachtete. Dies ist ein rechtlicher Standard, der in Verleumdungsfällen für Personen des öffentlichen Lebens gilt. Das Gericht wies das Argument zurück, dass die Zeitung den Artikel hätte zurückhalten sollen, allein schon weil Trump die Echtheit des Briefes vor der Veröffentlichung bestritten hatte, und berief sich dabei auf den Schutz der Pressefreiheit durch den ersten Zusatzartikel der Verfassung. Obwohl diese Entscheidung diese spezielle Klage beendet, klärt sie nicht endgültig die Frage der Echtheit des Briefes, und Trump behält die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Ein US-Bundesrichter hat die Klage von Donald Trump gegen die "Wall Street Journal" wegen Verleumdung endgültig abgewiesen. Die Klage bezog sich auf einen Artikel, der Trumps angebliche Geburtstagsglückwünsche an Jeffrey Epstein beschrieb. Richter Darrin Gayles entschied, dass Trump nicht nachweisen konnte, dass die Zeitung in böswilliger Absicht gehandelt habe, und verbot somit eine erneute Einreichung der Klage. Der Streitpunkt ist ein Bericht aus dem Juni 2023, der einen Brief beschreibt, den Trump angeblich an Epstein geschickt haben soll, in dem ein Akt eines nackten weiblichen Körpers abgebildet war und der mit "Donald" unterschrieben war. Trump hatte 10 Milliarden Dollar Schadensersatz gefordert und argumentiert, er habe seine Freundschaft mit Epstein beendet, bevor der Finanzier 2008 wegen Förderung von Prostitution mit Minderjährigen schuldig befunden wurde. Der Artikel weist darauf hin, dass Epstein 2019 tot in einer Zelle aufgefunden wurde, während er auf seinen Prozess wegen Menschenhandel wartete, ein Todesfall, der Verschwörungstheorien auslöste. Abschließend wird festgestellt, dass Trump auch andere große Medienunternehmen verklagt hat, darunter die "New York Times", die "Washington Post", CNN und die BBC.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel verwendet eine neutrale juristische Terminologie und stellt die wesentlichen Fakten des Gerichtsurteils sowie Hintergrundinformationen zu beiden Parteien dar, ohne dabei emotional aufgeladene Adjektive zu verwenden oder eine Partei zu bevorzugen.
Ein US-Bundesrichter hat die Klage von Präsident Donald Trump gegen die Zeitung "The Wall Street Journal" und den Medienmogul Rupert Murdoch abgewiesen. Die Klage bezog sich auf einen veröffentlichten Artikel über eine angebliche Glückwunschnachricht, die Trump an den wegen sexueller Übergriffe verurteilten Jeffrey Epstein geschickt haben soll. Das Gerichtsurteil schloss ausdrücklich aus, dass Trump ähnliche Klagen in dieser Angelegenheit erneut einreichen darf. Diese Entscheidung beendet eine hochkarätige Auseinandersetzung, die Fragen der Exekutivgewalt, der Pressefreiheit und Vorwürfe im Zusammenhang mit dem sozialen Umfeld des verstorbenen Finanzinvestors berührt. Das Ergebnis wurde von der französischen Nachrichtenagentur AFP gemeldet.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Text verwendet ausschließlich neutrale juristische Fachbegriffe und gibt die Informationen direkt auf eine ausländische Nachrichtenagentur zurück, ohne dabei Adjektive, Meinungen oder eine selektive Darstellung des Kontextes zu verwenden, die auf eine redaktionelle Voreingenommenheit hindeuten könnten.
Ein US-Bundesrichter hat die 10 Milliarden Dollar schwere Verleumdungsklage von Donald Trump gegen die Wall Street Journal und deren Muttergesellschaft, Dow Jones, endgültig abgewiesen. Die Klage basierte auf einem Bericht der WSJ, der behauptete, Trump habe 2003 einen anzüglichen Geburtstagswunsch an den wegen sexueller Delikte verurteilten Jeffrey Epstein geschrieben. Trump bestreitet, diesen Brief verfasst zu haben, und behauptet, es handele sich um eine Fälschung. Richter Darrin Gayles entschied, dass Trump nicht nachweisen konnte, dass die Zeitung mit "böswilliger Absicht" gehandelt habe, indem sie wissentlich falsche Informationen veröffentlichte oder die Wahrheit rücksichtslos missachtete. Dies ist ein rechtlicher Standard, der in Verleumdungsfällen für Personen des öffentlichen Lebens gilt. Das Gericht wies das Argument zurück, dass die Zeitung den Artikel hätte zurückhalten sollen, allein schon weil Trump die Echtheit des Briefes vor der Veröffentlichung bestritten hatte, und berief sich dabei auf den Schutz der Pressefreiheit durch den ersten Zusatzartikel der Verfassung. Obwohl diese Entscheidung diese spezielle Klage beendet, klärt sie nicht endgültig die Frage der Echtheit des Briefes, und Trump behält die Möglichkeit, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel wahrt einen strikt neutralen Ton, indem er sich ausschließlich auf objektive Rechtsfakten stützt, die Begründung des Richters wörtlich wiedergibt und sowohl die Forderungen des Klägers als auch die Verteidigung des Beklagten darstellt, ohne dabei wertende Adjektive zu verwenden oder Partei in dem zugrunde liegenden Streit zu ergreifen.
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