Die Veröffentlichung des Artikels 1 des Gesetzes Nr. 1408/71 über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen der sozialen Sicherheit und der sozialen Sicherheit, in dem der Begriff "Arbeitslosigkeit" verwendet wird, wurde von der Kommission am 13. Dezember 1971 genehmigt.
Tendenz-Einschätzung (Progressiv): Der Garante della disabilità wird als Verteidiger marginalisierter Gruppen dargestellt und nutzt starke moralische Argumente gegen die Verwendung abwertender Begriffe.


