Der Oberste Gerichtshof Indiens steht vor widersprüchlichen Ratschlägen darüber, ob die kommerzielle Produktion neuer "grüner" Feuerwerkskörper, die zur Verringerung der Luftverschmutzung entwickelt wurden, gestattet werden soll. CSIR-NEERI, ein Forschungsinstitut, hat diese Cracker genehmigt und behauptet, dass sie die Partikelstoffemissionen im Vergleich zu herkömmlichen Feuerwerken um 40% bis 60% reduzieren. Das Zentralen Umweltschutzausschuss (CPCB) widerspricht dies jedoch unter Berufung auf das Vorhandensein von Bariumnitrat, einem Stoff, der vom Obersten Gerichtshof 2018 ausdrücklich verboten wurde. Das CPCB argumentiert, dass selbst reduzierte Mengen an Barium gegen die Anordnung des Gerichts verstoßen und die Vollständigkeit der Emissionsreduktionsansprüche in Frage stellen.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert beide Perspektiven - die Zustimmung des CSIR-NEERI zu den neuen Formulierungen und die Einwände des CPCB - ohne offen eine der beiden Seiten zu begünstigen.



