Studenten, die im akademischen Jahr 2026/2027 zu subventionierten Preisen in Studentenwohnheimen oder bei privaten Vermietern wohnen möchten, müssen ihren Antrag bis zum 18. August 2026 einreichen. Diese Frist gilt sowohl für neue Studenten als auch für diejenigen, die bereits in Wohnheimen oder bei privaten Vermietern wohnen und ihren Aufenthalt verlängern möchten. Bis zu diesem Datum eingereichte Anträge werden priorisiert, während verspätete Anträge bis zu zwei Monate nach Einreichung bearbeitet werden, jedoch keine Priorität erhalten. Studenten, die sich bis zum 1. Oktober 2026 nicht bewerben, verlieren ab dem 1. Oktober 2026 die Berechtigung für subventionierte Wohnungen. Anträge müssen elektronisch über das eVŠ-Portal eingereicht werden. Der monatliche Zuschuss für private Vermieter für das akademische Jahr 2026/2027 beläuft sich auf 103,36 €.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel bietet sachliche Informationen über administrative Fristen und Verfahren im Zusammenhang mit Studentenwohnungsbeihilfen.
Warum Faktentreue (95): The article accurately reports the deadline for submitting applications (18 August 2026) and aligns with the primary source document regarding submission periods, consequences of late submissions, and electronic submission via eVŠ portal. It also mentions the monthly subsidies for public and private
Warum Objektivität (85): The article presents the information neutrally, focusing on the deadlines and requirements. However, it includes promotional language such as 'we invite' and emphasizes the benefits of applying to the student dorm in Ljubljana, which introduces a slight promotional tone.






