Auckland Transport (AT) hat sich dafür entschuldigt, dass sie einer Passagierin, Yuchen Zheng, im August 2023 eine Busfahrt mit ihrem Behindertenhunde Echo verweigert hat. Der Vorfall ereignete sich, weil der Hund trotz der Vorschriften, die Behindertenhunde erlauben, ohne Schnauze zu reisen, nicht geknebelt war. Das Amt für Menschenrechtsverfahren, das Zheng vertritt, bestätigte, dass die Verweigerung falsch war. AT erkannte den Fehler an, versprach, die Zugänglichkeit zu verbessern und hat seitdem seine Richtlinien überarbeitet, zusätzliche Schulungen für das Personal bereitgestellt und Pläne zur Aktualisierung der Fahrerprogramme. Zheng äußerte sich optimistisch über die laufenden Verbesserungen und betonte die Zusammenarbeit mit AT zur Verbesserung der Zugänglichkeit. Nicole Browne vom Amt für Menschenrechtsverfahren stellte die Bedeutung der Zugänglichkeit als grundlegende Menschenrechtsfrage nach internationalem Recht fest.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel enthält eine sachliche Darstellung einer fehlerhaften Anwendung der Politik und der anschließenden Korrekturmaßnahmen durch Auckland Transport.





