Im Juni 2026 hat ein Rechtsstreit um einen ehemaligen Minderjährigen, der einen Mord begangen hat, eine neue Stufe erreicht. Der Fall dreht sich um einen Mann aus dem schweizerischen Aargau, der 2008 wegen Vergewaltigung und Mord an einer Sexarbeiterin verurteilt wurde. Zu dieser Zeit war er 17 Jahre alt und erhielt die Höchststrafe nach dem Jugendgesetz - vier Jahre Gefängnis. Nach Beendigung seiner Strafe hielten die Behörden in Aargau ihn weiterhin in Haft, unter Berufung auf Bedenken hinsichtlich seiner psychischen Gesundheit und einer wahrgenommenen Gefahr für die Gesellschaft. Diese Inhaftierung wurde jedoch später vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) als rechtswidrig eingestuft.
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied im Jahr 2019, dass der Mann ohne ausreichende rechtliche Begründung rechtswidrig festgehalten worden war. Infolgedessen wurde er aus der Haft entlassen, behielt aber das Recht auf Entschädigung für die erlittene Ungerechtigkeit bei. Die Höhe dieser Entschädigung wurde zu einem Streitpunkt zwischen dem Mann und dem Kanton Aargau. Zunächst suchte der Mann 2,7 Millionen Schweizer Franken, während die Behörden diese Summe für übermäßig hielten. Diese Meinungsverschiedenheit führte zu weiteren Gerichtsverfahren.
Ein regionales Verwaltungsgericht in Aargau bestätigte, dass der Kanton für Schäden haftet, beschränkte jedoch die Entschädigung auf die Schäden, die durch die rechtswidrige Inhaftierung und die damit verbundenen Rechtskosten verursacht wurden. Das Gericht wies jedoch Ansprüche auf entgangenes Einkommen ausdrücklich zurück und argumentierte, dass die kriminelle Vorgeschichte und psychische Probleme des Mannes es unwahrscheinlich machten, dass er eine Schreinerlehre abgeschlossen hätte, wie er behauptete.
Nach einem vor kurzem vom Bundesgerichtshof veröffentlichten einstweiligen Urteil ist die Frage der Entschädigung nun in die Verhandlungsphase eingetreten. Der Mann ist derzeit in Verhandlungen mit dem Kanton Aargau, was bedeutet, dass der Gerichtsprozess vorübergehend ausgesetzt wurde. Wenn diese Verhandlungen keine Einigung erzielen, liegt die endgültige Entscheidung über die Entschädigung beim Bundesgerichtshof.
Der Fall unterstreicht die Komplexität der Inhaftierung von Personen, die als Minderjährige Straftaten begehen und nach Erreichen des Erwachsenenalters weiterhin ein Risiko für die öffentliche Sicherheit darstellen. Vor dem 1. Juli 2025 konnten solche Personen nach den geltenden Gesetzen nicht auf unbestimmte Zeit inhaftiert werden. Um diese Einschränkung zu umgehen, verwendeten die Behörden ein rechtliches Instrument, das als "Schutzhaft" bekannt ist und typischerweise für Personen mit Selbstverletzungsrisiko reserviert ist.
Der Mann wurde zunächst in der Lenzburger Strafvollzugsanstalt festgehalten, bevor er 2018 in eine spezialisierte Einrichtung in Zürich überführt wurde, wo er Intensivversorgung erhielt. Sein Rechtsstreit dauerte mehrere Jahre, während der mehrere Gerichte die Rechtmäßigkeit seiner fortgesetzten Inhaftierung untersuchten. Während die höchste Justizbehörde anerkannte, dass die Haftumgebung nicht ideal war, fanden sie zu diesem Zeitpunkt keine praktikable Alternative, was zu seinem verlängerten Haftbesuch führte.
Dieser Fall unterstreicht breitere Debatten in schweizerischen Rechtskreisen über die Behandlung von Personen, die schwere Straftaten als Minderjährige begehen, und deren anschließende Behandlung als Erwachsene.
Im Verlauf der Verhandlungen konzentrieren sich alle Beteiligten weiterhin darauf, eine Lösung zu finden, die das Unrecht des Einzelnen anerkennt und gleichzeitig die Bedenken der Gemeinschaft berücksichtigt.
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