Das Hohe Gericht von Rajasthan hat dem ehemaligen selbsternannten spirituellen Führer Asaram eine 20-tägige Bewährung gewährt und entschieden, dass die Staatsregierung keine ausreichende Rechtfertigung für die Ablehnung seines Antrags lieferte. Asaram, der derzeit eine lebenslange Haftstrafe im Jodhpur Central Jail für die Vergewaltigung einer Minderjährigen verbüßt, wird für 20 Tage freigelassen, nachdem er eine persönliche Bindung von ₹ 50.000 und zwei Bürgschaften von ₹ 25.000 pro Person geleistet hat. Die Anordnung wurde von einer Sitzbank aus amtierendem Oberrichter Sanjeev Prakash Sharma und Richter Sanjeet Purohit am Montag erlassen.
Das Gericht stellte fest, dass er zuvor mehrmals ohne Verletzung der Bewährungsbedingungen vorläufige Kaution erhalten hatte. Es gibt keine Aufzeichnungen über seine Fluchtversuche, Beeinflussung von Zeugen oder Störungen während dieser Zeit. Sein konsequentes Verhalten und die lange Inhaftierung wurden als Faktoren für seine Bewährung angeführt. Die Staatsregierung hatte sich gegen Asarams Bewährungsantrag ausgesprochen und argumentiert, dass er bei Freilassung möglicherweise fliehen könnte. Beamte äußerten auch Bedenken hinsichtlich anhängiger Strafsachen in anderen Staaten und seiner früheren Verurteilung in Gujarat. Sie behaupteten, dass Asaram medizinische Behandlung erhielt und nicht für Bewährung geeignet erklärt worden war.
Der Oberste Gerichtshof wies diese Argumente jedoch zurück und erklärte, dass die Bedenken des Staates spekulativ seien und keine Beweismittel hätten. Das Gericht betonte, dass Asarams Bewährung nach den Rajasthan Prisoners Release on Parole Rules bewertet werden sollte. Es entschied, dass anhängige Fälle oder Verurteilungen in anderen Gerichtsbarkeiten nicht als gültige Gründe für die Verweigerung der Bewährung in diesem Fall dienen können.
Im Januar 2023 verurteilte ein Gericht in Gandhinagar, Gujarat, ihn auch in einem anderen Vergewaltigungsfall, in dem eine ehemalige Frauendienerin beteiligt war, zu lebenslanger Haft. Diese Verurteilungen haben zu den laufenden Rechtskämpfen um seinen Fall beigetragen. Inzwischen prüft der Oberste Gerichtshof Asarams Antrag auf Zwischenbewährung aus medizinischen Gründen. Während einer jüngsten Anhörung wurde bekannt, dass ein AIIMS-Medizinisches Gremium zu dem Schluss gekommen ist, dass Asaram keine Krankenhausaufenthalte benötigt, sondern eine kontinuierliche medizinische Versorgung benötigt.
Der Fall von Asaram hat aufgrund seines Status als prominente religiöse Persönlichkeit und der Schwere der gegen ihn erhobenen Anklagen erhebliche Aufmerksamkeit auf sich gezogen. Sein Rechtsteam hat immer wieder argumentiert, dass seine längere Haft angesichts seines guten Verhaltens und des Fehlens glaubwürdiger Bedrohungen durch seine Freilassung ungerechtfertigt sei. Die Entscheidung des Gerichts, ihm die Bewährung zu gewähren, spiegelt einen Ausgleich zwischen rechtlichen Prinzipien und den breiteren Auswirkungen eines solch hochkarätigen Falles wider.
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