Ein 28-jähriger Mann aus dem Bezirk Hollabrunn erschien vor dem Bezirksgericht in Korneuburg, Österreich, beschuldigt, gegen die Gesetze gegen Hassreden verstoßen zu haben. Die Anklage stammt aus einem Facebook-Kommentar, in dem er sich auf die Schießerei in einer Moschee bezog, in der er Bedauern über Kugeln ausdrückte, die ihr Ziel verfehlten, und das Teilen eines Videos mit Kleidung, die an Nazi-Militäruniformen und ein Lied erinnerte, das mit der Wehrmacht verbunden ist. Seine Verteidigung argumentierte, dass seine Handlungen eher aus Unwissen als aus Absicht verursacht wurden, und behauptete, er habe die Implikationen seiner Beiträge nicht verstanden. Die Staatsanwaltschaft entgegnete, dass die Kombination des Videoinhalts und der verwendeten Musik eine Verletzung der Gesetze gegen Hassreden darstelle. Während des Prozesses räumte der Angeklagte ein, andere aufhetzen zu wollen, obwohl er leugnete, Feindseligkeit gegenüber Asylsuchenden zu hegen.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert sowohl den Anspruch der Beklagten auf Unwissenheit als auch das Argument der Anklage, die Absicht sei gesetzlich irrelevant.






