Am dritten Tag des Untreue-Prozesses gegen den ehemaligen FPÖ-Chef und Vizekanzler Heinz-Christian Strache steht die Frage im Mittelpunkt: Gab es tatsächlich einen Beschluss der Wiener FPÖ, wonach die Versicherungssumme einer parteifinanzierten Lebensversicherung im Erlebensfall an Strache persönlich fließen sollte? Die Staatsanwaltschaft beharrt darauf, dass Strache sich 2014 durch eine Vereinbarung selbst als Bezugsberechtigte eingesetzt hat, während die Verteidigung argumentiert, die Regelung sei innerhalb der Partei bekannt und gebilligt worden. Doch bislang konnten weder die Angeklagten noch ihre Anwälte einen Zeugen finden, der diese Behauptungen eindeutig bestätigt.
Die Verhandlungen fanden im Verhandlungssaal des Wiener Landesgerichts für Strafsachen statt, wo die Bauarbeiten, die den Raum begleiteten, den Fokus nicht überlagerten. Die Staatsanwaltschaft betont, dass die Lebensversicherung Teil einer parteiinternen Absicherung für Spitzenfunktionäre war und dass Strache durch eine Vereinbarung seinen Anspruch auf die Versicherungssumme im Erlebensfall sichergestellt hatte. Die Verteidigung hingegen weist darauf hin, dass die Regelung innerhalb der Partei bekannt und akzeptiert war, was die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft verstärken könnte.
Andreas Guggenberger, ehemaliger Wiener FPÖ-Geschäftsführer und aktueller Bundesrat, sagte, er habe weder Beschlüsse zur Versicherung noch eine Vereinbarung zur Eintragung Straches als Begünstigte im Erlebensfall kennengelernt. Er berichtete, dass er lediglich ein Passant von der Existenz der Versicherung erfahren habe. Dass Strache selbst Anspruch auf die Versicherungssumme haben sollte, sei ihm erst bei seiner Einvernahme durch die Polizei bekannt geworden. Er könne nicht ausschließen, dass solche Beschlüsse existierten, aber er könne sich nicht daran erinnern.
Eduard Schock, ein weiterer ehemaliger FPÖ-Politiker, berichtet, dass Straches Vorgänger Hilmar Kabas ihn vor Jahren über die Existenz einer Lebensversicherung informiert hatte. Doch über die konkrete Ausgestaltung oder gar über Beschlüsse in Parteigremien weiß er nichts. Er erinnert sich auch nicht an Diskussionen über eine Änderung der Bezugsberechtigung.
Harald Stefan und Dagmar Belakowitsch, zwei weitere langjährige Wiener FPÖ-Funktionäre, sagten, sie hätten von der umstrittenen Konstruktion erst Jahre später oder sogar erst durch Medienberichte erfahren.
Besonders auffällig war die Stellungnahme von Peter Fichtenbauer, einem früheren FPÖ-Politiker und Volksanwalt. In seiner Anwaltskanzlei soll jene Vereinbarung soll, mit der Strache als Begünstigter eingetragen wurde, unterzeichnet worden sein. Fichtenbauer erklärte zunächst, sich an das Dokument kaum zu erinnern. Fichtenbauer gab schließlich zu, dass seine Kanzlei lediglich Räumlichkeiten und eine Schreibkraft zur Verfügung gestellt habe. Wer den Text der Vereinbarung verfasst habe, könne er nicht sagen. Bei wiederholten Nachfragen verweist er auf Erinnerungslücken.
Schließlich wies der Richter darauf hin, dass er sich als Zeuge wegen möglicher Selbstbelastung der Aussage entschlagen könne. Nach kurzer Beratung mit seinem Rechtsbeistand machte Fichtenbauer von diesem Recht Gebrauch.
Die letzten Befragungen des Tages verliefen ruhig. Johann Gudenus, ein weiterer ehemaliger FPÖ-Politiker, gab keine Details zur Versicherungspolizei zu kennen. Die Verhandlung endete ohne klare Antwort auf die zentrale Frage, ob es einen Beschluss der Wiener FPÖ gab, der Strache als Begünstigte im Erlebensfall einsetzte. Die Ermittlungen werden fortgesetzt, und die nächsten Tage werden gezeigt, ob neue Zeugenaussagen oder Dokumente die Situation ändern können.
2 Berichte
Der StandardUnabhängigMitteFaktentreue 95Objektivität 90vor 4 Tagen Prozess gegen Strache: Kein Zeuge bestätigt Beschlüsse zur LebensversicherungThe article reports on the ongoing corruption trial against former FPÖ leader Heinz-Christian Strache, focusing on the lack of witnesses confirming key decisions regarding a life insurance policy. The prosecution claims Strache was made a beneficiary of the insurance policy through an agreement, while his defense argues the arrangement was part of internal party benefits. However, none of the witnesses interviewed during the trial could confirm such decisions or agreements. Witnesses like Andreas Guggenberger and Eduard Schock stated they were unaware of specific decisions or discussions about Strache being named a beneficiary. The article highlights the absence of concrete evidence supporting the prosecution’s claims, emphasizing the uncertainty surrounding the case.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): The article presents both the prosecution's claim and the defense's argument without overtly favoring either side. It reports on the lack of confirmation from witnesses without taking a clear stance on who is more at fault. The tone remains neutral, focusing on the legal proceedings and the absence,
Warum diese Bewertungen (Faktentreue 95 · Objektivität 90): The article accurately reports the lack of confirmed evidence regarding the insurance decisions, citing witness accounts and legal arguments from both sides. It remains neutral in tone, presenting facts without clear bias.
HeuteUnabhängigMittevorgestern Geht um Lebensversicherung – Strache vor Gericht: Heute Finale im Untreue-ProzessDer Artikel berichtet, dass Sebastian Kurz, ehemaliger österreichischer Kanzler und Führer der Volkspartei (ÖVP), der letzten Anhörung in seinem Betrugsverfahren gegenüberstehen wird. Der Fall beinhaltet Vorwürfe des Missbrauchs von Lebensversicherungsfonds, was für ihn ein wichtiges rechtliches Problem war.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt das Gerichtsverfahren gegen Sebastian Kurz sachlich dar und konzentriert sich auf die Anklagepunkte und den bevorstehenden Abschluss des Prozesses.
★
Halte die Nachrichten ehrlich.
ObjectiveNews ist leserfinanziert und werbefrei – wir zeigen dir den Bias, statt ihn zu verstecken. Unterstütze unabhängigen Journalismus für 5 €/Monat.
Unterstützer werden