Prinz Harry verklagte zusammen mit anderen hochkarätigen Persönlichkeiten wie dem Sänger Elton John, der Schauspielerin Liz Hurley, der Aktivistin Doreen Lawrence und dem Politiker Simon Hughes die Associated Newspapers (ANL), den Herausgeber der Daily Mail, wegen angeblicher Verletzungen der Privatsphäre. In einem 436-seitigen Urteil fand das Gericht keine Beweise für die Behauptung einer rechtswidrigen Sammlung von Informationen durch ANL-Mitarbeiter, Freiberufler oder Privatdetektive. Der Fall beinhaltete Vorwürfe von Telefonabhörungen und Betrug zur Erlangung sensibler Informationen. Prinz Harry argumentierte, dass 14 spezifische Artikel, die zwischen 1993 und 2018 veröffentlicht wurden, auf illegaler Datenerfassung basierten. Die Vertreter der ANL beschrieben das Urteil als einen "entscheidenden Sieg" für die Daily Mail und die Pressefreiheit. Das Verfahren dauerte über zehn Wochen, während der Prinz Harry eine emotionale Aussage über den Einfluss der Medien auf seine Frau, Herzogin Meghan, gab. Der Prinz hat das Urteil noch nicht kommentiert.
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Dasselbe Ereignis, gruppiert nach der politischen Ausrichtung der berichtenden Medien.
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Eine norwegische Zeitung, Aftenposten, berichtet über einen Rechtsfall, in dem Prinz Harry und sechs andere Prominente ihre Klage gegen den Herausgeber der Daily Mail verloren haben. Die Prominenten beschuldigten die Boulevardzeitung, illegale Methoden zum Eindringen in ihr Privatleben eingesetzt zu haben, darunter das Hacken von Telefonen, das Hören von Voicemails und das Einsetzen von Privatdetektiven und Polizisten für Informationen. Das Gericht entschied, dass die Kläger ihre Behauptungen nicht bewiesen und den Fall zurückgewiesen haben. Der Herausgeber, Associated Newspapers, nannte das Ergebnis einen bedeutenden Sieg. Der Fall ist Teil eines breiteren Konflikts zwischen Prinz Harry und britischen Boulevardzeitungen, von denen er behauptet, dass sie seit 1993 seine Privatsphäre verletzt haben.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert beide Seiten des Rechtsstreits, ohne die Berühmtheiten oder die Medien offen zu bevorzugen.
Prinz Harry verklagte zusammen mit anderen hochkarätigen Persönlichkeiten wie dem Sänger Elton John, der Schauspielerin Liz Hurley, der Aktivistin Doreen Lawrence und dem Politiker Simon Hughes die Associated Newspapers (ANL), den Herausgeber der Daily Mail, wegen angeblicher Verletzungen der Privatsphäre. In einem 436-seitigen Urteil fand das Gericht keine Beweise für die Behauptung einer rechtswidrigen Sammlung von Informationen durch ANL-Mitarbeiter, Freiberufler oder Privatdetektive. Der Fall beinhaltete Vorwürfe von Telefonabhörungen und Betrug zur Erlangung sensibler Informationen. Prinz Harry argumentierte, dass 14 spezifische Artikel, die zwischen 1993 und 2018 veröffentlicht wurden, auf illegaler Datenerfassung basierten. Die Vertreter der ANL beschrieben das Urteil als einen "entscheidenden Sieg" für die Daily Mail und die Pressefreiheit. Das Verfahren dauerte über zehn Wochen, während der Prinz Harry eine emotionale Aussage über den Einfluss der Medien auf seine Frau, Herzogin Meghan, gab. Der Prinz hat das Urteil noch nicht kommentiert.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert das juristische Ergebnis neutral, indem er sowohl die Ansprüche der Kläger als auch die Widerlegung der Verteidigung zitiert. Er begünstigt keine Seite gegenüber der anderen, bietet ausgewogene Zitate von beiden Seiten und konzentriert sich auf die gerichtliche Entscheidung, anstatt eine Haltung zur Gültigkeit der Ansprüche zu beziehen.
Prinz Harry und sechs weitere Kläger verloren ihre Datenschutzklage gegen die Associated Newspapers, die die britische Daily Mail und Mail am Sonntag veröffentlicht. Das britische Oberste Gericht entschied, dass die Kläger ihre Behauptungen, dass die Boulevardzeitung unrechtmäßig auf ihre Telefone zugegriffen, Sprachnachrichten abgefangen und Personen in ihrem Privatleben entlarvt habe, nicht bewiesen hätten. Die Zeitung behauptet, dass alle Informationen legal erlangt worden seien, und das Gericht stimmte zu, dass die Kläger keine rechtswidrige Datenerfassung nachgewiesen hätten.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert das juristische Ergebnis des Falles ohne offensichtliche ideologische Rahmenbedingungen. Er berichtet über die Positionen beider Seiten - die Kläger behaupten rechtswidriges Eindringen und die Angeklagten behaupten Legalität - mit ausgewogener Sprache.
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