Eine Sammelklage des Verbraucherzentrums Sachsen gegen die Werbepraktiken von Amazon Prime Video wurde vom Obersten Gerichtshof Bayerns in erster Instanz abgelehnt. Das Gericht entschied, dass die Einführung von Anzeigen im Februar 2024 nach den Vertragsbedingungen zulässig war, da in den Nutzungsbedingungen des Dienstes kein ausdrückliches Versprechen auf werbefreie Inhalte enthalten war. Über 200.000 Kunden hatten sich der Klage angeschlossen und forderten eine Entschädigung für die neuen Werbeunterbrechungen. Das Verbraucherzentrum plant, gegen die Entscheidung beim Bundesgerichtshof Berufung einzulegen, um eine endgültige Entscheidung über die Verbraucherrechte in Bezug auf Änderungen nach dem Vertrag zu erwirken. In der Zwischenzeit entschied ein anderer Fall in München im Dezember 2025, dass die Einführung von Anzeigen rechtswidrig war, obwohl diese Entscheidung noch von Amazon angefochten wird.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt sowohl die Ablehnung der Sammelklage durch das Gericht als auch das gegenteilige Urteil aus München in ausgewogener Weise dar und zitiert die rechtlichen Argumente beider Seiten, ohne Amazon oder die Verbraucherverteidiger offen zu begünstigen.






