Die Klage gegen die Mordverdächtigen Danke Ilić an das Berufungsgericht in Nis
Das Oberste Gericht in Negotin hat den Fall gegen Dejan Dragijević und Srđan Janković, die wegen des Mordes an der zweijährigen Danka Ilić am 26. März 2024 angeklagt sind, an das Berufungsgericht in Niš zur Entscheidung über die von der Obersten Staatsanwaltschaft in Zaječar eingereichte Beschwerde überwiesen. Zuvor hatte das Gericht die Anklage gegen Dragijević und Janković wegen des schweren Verbrechens des Mordes bestätigt, aber die Anklagepunkte zurückgewiesen und das Strafverfahren gegen Radoslav Dragijević, den Vater von Dejan, der verdächtigt wurde, seinem Sohn dabei geholfen zu haben, die Leiche des Mädchens zu verstecken, ausgesetzt. Die Verteidigung des Angeklagten legte keine Beschwerde gegen die Entscheidung des Obersten Gerichts in Negotin.
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