Ein Polizist in Ljubljana, Slowenien, hat versehentlich einen unschuldigen Häftling entlassen, weil er sein Geburtsdatum nicht überprüft hatte und sich ausschließlich auf eine Namensübereinstimmung verließ. Der Vorfall ereignete sich im September 2025 in einem Polizeigewahrsam. Als Ergebnis verhängte die Disziplinarkommission eine Geldstrafe von 6.000 Euro und ordnete die Zahlung von 500 Euro an Gerichtskosten an. Während des Disziplinarverfahrens wurde bekannt, dass der Polizist zusätzliche Pflichtverletzungen begangen hatte, einschließlich der Überprüfung von Nummernschildern im Polizeisinformationssystem ohne ordnungsgemäße Begründung. Der Polizist gab während der Anhörung zu, dass er nach einem Verkehrsunfall Nummernschilder für seine Freundin überprüft hatte, um versicherungsbezogene Daten zu erhalten.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert einen sachlichen Bericht über eine Disziplinarmaßnahme gegen einen Polizeibeamten ohne offensichtlichen ideologischen Rahmen. Er konzentriert sich auf Verfahrensfehler und administrative Konsequenzen und nicht auf politische Ideologie oder parteiische Kommentare.



