Der Artikel behandelt die neuen Vorschriften über Berufskrankheiten in Slowenien, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf den Verantwortlichkeiten der Arbeitnehmer bei der Erkennung und Meldung potenzieller Berufskrankheiten liegt. Gemäß der aktualisierten "Pravilnik o poklicnih boleh" (Verordnung über Berufskrankheiten) sind Arbeitgeber, Arzt am Arbeitsplatz, Privatarzt und andere Angehörige der Gesundheitsberufe verpflichtet, die Arbeitnehmer über die Möglichkeit einer Berufskrankheit während der vorbeugenden Gesundheitsuntersuchungen zu informieren. Die Verordnung legt jedoch nicht fest, wie diese Mitteilung erfolgen soll oder ob eine formelle Dokumentation solcher Warnmeldungen erforderlich ist.
Tendenz-Einschätzung (Progressiv): Der Artikel beschreibt das Problem als ein systematisches Versagen des derzeitigen Rechtsrahmens und betont, dass die Belastung der Arbeitnehmer und nicht der Arbeitgeber oder der Institutionen liegt.



