Die Europäische Union führte im Juni 2026 neue Gesetze in Bezug auf Pflanzen ein, die mit neuartigen genomischen Techniken entwickelt wurden. Die Verordnung führt ein Zwei-Kategorie-System ein: Pflanzen der Kategorie 1 (NGT-1), die minimale genetische Veränderungen ähnlich wie natürliche oder konventionelle Züchtungsmethoden aufweisen, werden ähnlich wie traditionell gezüchtete Pflanzen behandelt. Pflanzen der Kategorie 2 mit komplexeren Modifikationen werden weiterhin unter strenge GVO-Vorschriften fallen. Dr. Jürgen Kleine-Vehn erörtert, wie Genombearbeitung präzise, gezielte Änderungen an Pflanzengenomen ermöglicht, ohne Restgenomaterial zu hinterlassen, wodurch NGT-1-Pflanzen wissenschaftlich gleichwertig zu konventionell gezüchteten Pflanzen sind. Er betont, dass Sicherheitsbedenken im Zusammenhang mit genomisch bearbeiteten Pflanzen unbegründet sind, da ihre molekularen Veränderungen diese Veränderungen aus natürlichen Prozlichen Prozessen widerspiegeln.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel bietet eine ausgewogene Erläuterung des EU-Rechtsrahmens für die Gen-Editing-Technologie und konzentriert sich auf die wissenschaftlichen Unterschiede zwischen NGT-1- und NGT-2-Pflanzen.






