Im Dezember 2025 veröffentlichte das Schweizer Online-Magazin *Die Republik* zwei detaillierte Untersuchungsberichte in Zusammenarbeit mit dem Forschungskollektiv WAV. Diese Berichte enthüllten jahrelange erfolglose Versuche des amerikanischen Technologieunternehmens Palantir, Geschäftsbeziehungen mit den schweizerischen Bundesbehörden aufzubauen.
In dieser Bewertung wurden Bedenken hinsichtlich der Souveränität der Daten, der Abhängigkeitsrisiken und der Grundrechte hervorgehoben, was letztendlich zur Ablehnung einer solchen Partnerschaft führte.
Im Anschluss an die Veröffentlichung erhob Palantir Klage gegen Die Republik und forderte eine Berichtigung wegen angeblicher sachlicher Unrichtigkeiten. Der Fall wurde vor das Handelsgericht von Zürich gebracht. Palantir forderte die Berichtigung von 23 Aussagen mit dem Argument, dass sie seine Position und Aktivitäten falsch darstellten. Das Gericht entschied jedoch gegen die meisten dieser Forderungen und stellte fest, dass die Berichterstattung des Magazins mit den Tatsachen übereinstimmte und keine unbegründeten Behauptungen enthielt.
Das Gericht betonte, dass die Darstellung von Die Republik von Palantirs siebenjähriger Anstrengung, sich mit schweizerischen Bundesbehörden zu beschäftigen, korrekt und nicht voreingenommen war. Es stellte auch fest, dass die kritische Sprache des Magazins gegenüber der Software von Palantir, die als "Überwachungstechnologie" und sogar als "tödliche Kriegswaffe" beschrieben wurde, auf der Grundlage der verfügbaren Beweise gerechtfertigt war. Das Gericht räumte ein, dass solche Begriffe subjektiv waren, aber auf den bekannten Funktionalitäten der Software beruhten. Darüber hinaus wies das Gericht das Argument von Palantir zurück, dass der Artikel ein konkretes Angebot darstellte, das abgelehnt wurde, und stellte stattdessen fest, dass sich das Stück auf die Bewertung der Vor- und Nachteile einer potenziellen Partnerschaft konzentrierte.
Nur eine spezifische Behauptung von Die Republik erforderte eine Korrektur. Die Zeitschrift hatte erklärt, dass Palantirs Software "Foundry" ursprünglich für den Einsatz in Afghanistan und Irak zur Bekämpfung von Aufständen entwickelt wurde. Palantir argumentierte, dies sei ungenau, was dazu führte, dass Die Republik innerhalb von fünf Werktagen eine überarbeitete Erklärung abgab. Trotz dieser Korrektur hielt die Zeitschrift ihre allgemeine Haltung zu den breiteren Fragen bei, die in ihrer Untersuchung aufgeworfen wurden.
Adrienne Fichter, eine Journalistin, die an der Recherche mitgewirkt hat, zeigte sich zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts. Sie betrachtete sie als einen bedeutenden Sieg für den unabhängigen Journalismus und eine Stärkung der Medienfreiheit in Europa.
Trotz des Rückschlags steht Palantir weiterhin vor zunehmendem politischen Druck. In Großbritannien stoppte der Londoner Bürgermeister Sadiq Khan im Mai 2026 einen Vertrag zwischen der Metropolitan Police und Palantir in Höhe von 50 Millionen Pfund. Kritiker argumentieren, dass die Beteiligung des Unternehmens an staatlichen Institutionen, insbesondere dem National Health Service (NHS), ernsthafte ethische Bedenken aufwirft.
In Deutschland entschied sich das Bundesamt für Verfassungsschutz für eine alternative Lösung, indem es die französische Firma ChapsVision gegenüber Palantir wählte. Inzwischen äußerte der Digitalminister Karsten Wildberger (CDU) Bedenken hinsichtlich der Abhängigkeit von US-amerikanischen Anbietern wie Microsoft und Palantir und betonte die Notwendigkeit einer größeren Autonomie in der digitalen Infrastruktur.
Der Fall unterstreicht die anhaltenden Spannungen zwischen mächtigen Technologieunternehmen und den Medien und spiegelt breitere gesellschaftliche Debatten über Transparenz, Rechenschaftspflicht und die Rolle privater Einheiten in öffentlichen Angelegenheiten wider.
2 Berichte
netzpolitik.orgUnabhängigMittevor 17 Tagen Schweiz: „Die Republik“ setzt sich gegen Palantir durchDie Schweizer Zeitschrift "Die Republik" stand vor einer Rechtsanklage des US-amerikanischen Technologie-Giganten Palantir, nachdem sie einen Untersuchungsergebnis über Palantir's Versuche zur Einrichtung von Geschäftsbeziehungen mit den Schweizer Behörden veröffentlicht hatte. Der Artikel zitierte umfangreiche Dokumente, die Palantirs Lobbyarbeit offenbarten und detaillierte die Bewertung des Schweizer Militärs der möglichen Zusammenarbeit mit dem Unternehmen, die es schließlich aufgrund von Bedenken über Datensuberenität, Abhängigkeiten und Grundrechte ablehnte. Palantir bat um eine Widersprüche des Artikels, aber der Züricher Handelsgericht lehnte diesen Antrag weitgehend ab.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel enthält Sachinformationen, die auf Dokumenten und Gerichtsverfahren basieren, ohne offen zu einer Partei zu begünstigen.
heise onlineUnabhängigMittevor 20 Tagen Palantir scheitert weitgehend mit Gegendarstellungen gegen "Republik"-RechercheDie in den USA ansässige Datenanalysefirma Palantir ist in ihrem Versuch, das Schweizer Online-Magazin 'Republik' zu einer umfassenden Gegendarstellung zu zwingen, weitgehend gescheitert. Das Züricher Handelsgericht lehnte am 4. Juni 2026 22 von 23 beantragten Gegenäußerungen ab. Dies folgt auf zwei Untersuchungen durch 'Republik' und das Forschungskollektiv WAV, die im Dezember 2025 veröffentlicht wurden und sieben Jahre langen, weitgehend erfolglosen Bemühungen von Palantir, Daten von Schweizer Bundesbehörden zu erlangen, dokumentierten und Zürichs Rolle als europäischen Knotenpunkt für das Unternehmen hervorhoben. Palantir gelang es nur, eine Gegendarstellung zu erhalten
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert Fakten ohne offensichtlich voreingenommene Sprache oder selektive Betonung. Er berichtet über rechtliche Ergebnisse und gibt Kontext zu dem Streit zwischen Palantir und Republik, wobei Neutralität gewahrt bleibt.
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