Ein internationales Gericht in Den Haag hat entschieden, dass Indien den Induswasservertrag nicht einseitig aussetzen kann und Indiens Argumente für die "Aufschiebung" des sechs Jahrzehnte alten Wasserteilungsvertrags seit April 2025 zurückgewiesen hat. Das fünfköpfige Gericht entschied einstimmig, dass der Vertrag vollständig in Kraft bleibt und dass Indien seine Verpflichtungen, insbesondere in Bezug auf Wasserkraftprojekte an Flüssen, die in Pakistan fließen, weiterhin einhalten muss. Indien hatte den Vertrag nach einem tödlichen Angriff im von Indien verwalteten Kaschmir ausgesetzt und behauptet, Pakistan unterstütze grenzüberschreitenden Terrorismus. Pakistan bestritt jedoch die Beteiligung an dem Angriff. Indien weigerte sich, an den Verfahren teilzunehmen und lehnte die Gerichtsbarkeit des Gerichts ab, obwohl es ihn in anderen Fällen akzeptiert hatte.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt das Urteil des Gerichtshofs und die Positionen beider Länder dar, ohne offen eine Seite zu begünstigen.





