Das Oberste Gericht Jharkhands entschied, dass der Eintritt in das Haus einer Frau nachts und der Versuch, ihre Kleidung zu heben, kein Vergewaltigungsversuch darstellt, obwohl solche Handlungen immer noch als kriminell für die Beleidigung ihrer Bescheidenheit angesehen werden können. In einem Urteil von Richter Pradeep Kumar Srivastava bestätigte das Gericht die Verurteilung eines Mannes wegen der Anwendung krimineller Gewalt mit der Absicht, die Bescheidenheit einer Frau zu empören, reduzierte jedoch seine Strafe von vier Jahren strenger Haft auf die fast acht Monate, die er bereits in Gewahrsam gedient hatte. Das Gericht stellte fest, dass die Beweise keinen Vergewaltigungsversuch nachweisen, da die Tat nicht ausreichend nah an der Begehung der Vergewaltigung lag.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert eine richterliche Entscheidung ohne offensichtliche ideologische Neigung und konzentriert sich auf die rechtliche Auslegung und nicht auf die Befürwortung einer politischen Agenda.



