Ein nigerianisches Bundesgericht hat eine Klage von Bubaraye Dakolo, dem traditionellen Monarchen des Ekpetiama-Königreichs im Bundesstaat Bayelsa, zurückgewiesen, die darauf abzielte, die geplante Veräußerung der Onshore-Ölvermögen von Royal Dutch Shell zu blockieren. Die rechtliche Herausforderung, die nach der Ankündigung von Shell im März 2025 eingeleitet wurde, ihre Interessen im nigerianischen Onshore-Ölsektor zu verkaufen, wurde von Richter Ayo Emmanuel des Bayelsa-Staatsgerichts als "vorzeitig und inkompetent" bezeichnet. Der Richter erklärte, dass die in der Klage geltend gemachten Ansprüche die Kriterien für eine Grundrechtsklage nach nigerianischem Recht nicht erfüllten.
Der Prozess konzentrierte sich auf Vorwürfe, dass Shell durch mehr als vier Jahrzehnte Ölverschmutzung und Gasfackelung im Niger-Delta eine weit verbreitete Umweltzerstörung verursacht habe. Diese Aktivitäten hätten laut lokalen Gemeinschaften die vom Fischfang und der Landwirtschaft abhängigen Lebensgrundlagen stark beeinträchtigt.
Eine vierjährige Untersuchung der Bayelsa State Oil and Environmental Commission, an der sowohl lokale als auch internationale Experten beteiligt waren, schätzte, dass die Sanierung des Umweltschädels in Bayelsa allein bis zu 12 Milliarden US-Dollar kosten könnte. Diese Zahl spiegelt die umfangreiche Kontamination wider, die Jahrzehnte der Ölförderung und der damit verbundenen Operationen hinterlassen haben. Shell äußerte sich zufrieden mit der Entscheidung des Gerichts und erklärte, dass es mit dem Ergebnis zufrieden sei. In einer Erklärung schrieb das Unternehmen einen Großteil der Verschmutzung in der Region großen Öldiebstahl, Sabotage und illegalen Raffinationsaktivitäten zu, die von organisierten kriminellen Gruppen durchgeführt wurden.
Shell betonte, dass trotz der Ursachen der Verschmutzung seine Tochtergesellschaft und seine Regierungspartner daran gearbeitet hätten, die Verschmutzung ihrer Anlagen zu bekämpfen. Trotz der Abweisung der Klage gab das Rechtsteam von Dakolo an, weitere Berufungen einzulegen. Rechtsanwalt Chukwudi Uguru, der Dakolo vertritt, erklärte, dass die Gruppe beabsichtige, die Angelegenheit bis zum Obersten Gerichtshof zu bringen. Er drückte seine Entschlossenheit aus, weiter gegen das Problem anzukämpfen, was darauf hindeutet, dass der Rechtsstreit noch lange nicht vorbei sei.
Zuvor besaß das Unternehmen neben TotalEnergies und Agip einen 30-prozentigen Anteil an einem Joint Venture mit einer staatlichen Einrichtung. Im März 2025 verkaufte Shell seine Anteile an Renaissance Africa Energy, ein Konsortium nigerianischer einheimischer Ölgesellschaften. Das Unternehmen ist jedoch weiterhin in anderen Gebieten Nigerias stark vertreten, wobei jüngste Ankündigungen potenzielle Investitionen in Höhe von bis zu 20 Milliarden US-Dollar in ein neues Gasprojekt vorschlagen.
Während das Urteil des Gerichtshofs Klarheit über die unmittelbare Rechtsstellung des Falles bietet, lässt es offene Fragen bezüglich der weiteren Auswirkungen auf die Umweltverantwortung und die Zukunft der Ölbetriebe im Niger-Delta offen. Die Situation unterstreicht die Herausforderungen, denen sich die von der industriellen Aktivität in einer der ressourcenreichsten Regionen Nigerias betroffenen Gemeinden gegenübersehen. Da die rechtlichen Möglichkeiten offen bleiben, verlagert sich der Fokus darauf, wie diese Probleme durch höhere Gerichte und mögliche politische Veränderungen angegangen werden können.
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