Das Bombay High Court entschied, dass die Meinungsäußerung, dass die Babri Masjid in Ayodhya nicht abgerissen werden sollte, kein "anti-nationales" Verhalten darstellt. Das Gericht hob die Externationsaufträge gegen zwei Mitglieder der Sozialdemokratischen Partei Indiens, denen die Einreise nach Mumbai für ein Jahr verboten wurde, auf. Das Gericht betonte, dass die Bürger das Recht haben, unterschiedliche Ansichten zu vertreten, und kritisierte die selektive Anwendung solcher Maßnahmen gegen Einzelpersonen aufgrund ihrer religiösen Zugehörigkeit.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert eine ausgewogene gerichtliche Perspektive, die sich auf die rechtlichen Argumente und verfassungsrechtlichen Grundsätze konzentriert, anstatt eine parteiische Haltung einzunehmen.






