Der Präsident der Republik Polen, Karol Nawrocki, unterzeichnete fünf Gesetze, von denen zwei auf das Gesetz zurückgreifen und eine an den Verfassungsgerichtshof im Rahmen einer präventiven Kontrolle übermittelt werden sollte. Die Beschlüsse betrafen u. a. Änderungen des Abgabenrechts, die Reform des Schulrechts, die Regulierung der Studentenvereinigungen, das Metropolitalgesetz für Pommern sowie Gesetze zur Stärkung des Schutzes der Rechte der Bürger im karnen Verfahren. Nawrocki begründete seine Maßnahmen mit der Behauptung, dass einige Gesetze mehr Schaden als Nutzen verursachen und die Wettbewerbsfähigkeit des polnischen Bildungssystems beeinträchtigen könnten.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel beschreibt Entscheidungen des Präsidenten ohne offensichtlichen Fehler in der linken oder rechten Richtung. Er beschreibt verschiedene Gesetze und ihre Konsequenzen, aber er wählt keine politische Partei als angemessener. Die verwendeten Formulierungen sind neutral, und die Meinung des Präsidenten wird als seine eigene dargestellt
