Die argentinische Regierung führte durch das Dekret 612/2026 Änderungen am Arbeitsmodernisierungsgesetz ein, die die Berechnung der Beiträge zu Gewerkschaften ändern. Zuvor waren die Gewerkschaftsbeiträge auf 2% beschränkt, die ausschließlich auf dem konventionellen Grundgehalt basierten. Das neue Dekret erweitert diese Basis um regelmäßige und monatliche Vergütungskomponenten wie Position, Funktion, Anwesenheit und Dienstalter, während außerordentliche Zahlungen wie Boni, Gewinnbeteiligung, Überstunden und Jahresboni ausgeschlossen werden. Diese Änderung ermöglicht eine größere Flexibilität bei Verhandlungen zwischen Arbeitgeberkammern und Gewerkschaften im Rahmen von Tarifverträgen.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert die Regulierungsmaßnahmen der Regierung eher als eine Klärung als als eine bedeutende Veränderung, wobei der Schwerpunkt auf verfahrenstechnischen Anpassungen statt auf ideologischen Haltungen liegt.




