Einem Unternehmen mit Sitz in Hamburg wurde eine Klage gegen die deutsche Bundesregierung wegen angeblicher Coronavirus-Maskenkäufe verweigert, so ein Urteil des Landgerichts Bonn. Das Gericht entschied, dass es keinen verbindlichen Vertrag zwischen dem Unternehmen und dem Bundesgesundheitsministerium gab und die Behauptung, dass mehr als 350 Millionen Masken bestellt wurden, zurückwies. Das Unternehmen hatte argumentiert, dass der ehemalige Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Bestellung persönlich gestellt habe, aber das Gericht erklärte, dass die Kommunikation lediglich Interessenbekundungen und nicht formale Vereinbarungen seien. Das Unternehmen könnte nun gegen die Entscheidung Berufung einlegen, wobei sein Anwalt vorsichtigen Optimismus äußert. Dieser Fall ist Teil einer breiteren Welle von Klagen in ganz Deutschland, an denen Unternehmen beteiligt sind, die Entschädigung für angebliche Maskenverträge mit der Regierung suchen.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert die rechtlichen Argumente sowohl des Unternehmens als auch des Gerichts, ohne offen eine der beiden Seiten zu begünstigen. Er berichtet über die Ablehnung des Anspruchs durch das Gericht aufgrund des Fehlens eines verbindlichen Vertrages, wobei er die Vorwürfe des Unternehmens anerkennt.




