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"Aber als Telefon fuhr ich mit einer Zucchine" und verklagt die Carabinieri.
Italy🏛️ PolitikMittevor 12 Tagen

"Aber als Telefon fuhr ich mit einer Zucchine" und verklagt die Carabinieri.

Eine 38-jährige Frau wurde von den Carabinieri für einen Fahrer mit einem Telefon in der Hand bestraft, der behauptet, es sei ein Stück gebratener Zucchina gewesen. Die anfängliche Geldbuße von 320 Euro wurde von zwei Gerichten bestätigt, darunter auch der von Triest, die ihre Verteidigung zurückgewiesen haben, da sie die vorgelegten Beweise für unzureichend hielten. Die Frau beabsichtigt nicht zu zahlen und hat eine Klage bei der Kassation eingereicht, während die Rechtskosten sich fast verdoppelt haben.

Eine Frau hat sich geweigert, eine Geldstrafe zu zahlen, nachdem sie von der italienischen Militärpolizei wegen der Benutzung ihres Telefons während der Fahrt aufgefordert wurde und stattdessen behauptete, dass sie ein Stück gebratener Zucchini in der Hand hielt. Der Fall hat zu zwei Gerichtsurteilen gegen sie geführt, wobei beide Richter ihre Behauptung zurückwiesen, dass die Beamten das Objekt in ihrer Hand falsch identifiziert hätten. Der Vorfall fand im September 2020 in der Nähe von Ronchi dei Legionari in der Provinz Gorizia statt und hat sich seitdem zu einem Rechtsstreit ausgeweitet, in dem die Frau darauf besteht, dass die Wahrheit erst in einer endgültigen Berufung beim Obersten Gerichtshof Italiens ans Licht kommt.

Die 38-jährige Frau aus Corno di Rosazzo, Udine, wurde von einer Patrouille der Carabinieri, der italienischen nationalen Gendarmerie, angeblich wegen der Verwendung eines Mobiltelefons während der Fahrt angehalten. Laut Polizeibericht erhielten sie eine Geldstrafe von 320 Euro aufgrund der Verkehrsvorschriften, die ein solches Verhalten verbieten. Später behauptete sie, dass sie eine Scheibe gebratener Zucchini statt eines Telefons in der Hand gehalten habe, und argumentierte, dass der Gegenstand ihr in den Mund gebracht wurde.

Ihre Anfechtung begann mit einer formellen Beschwerde gegen die Carabinieri, die sie der Fälschung des offiziellen Berichts beschuldigten. Das erste Urteil eines örtlichen Gerichts fand jedoch ihre Argumente nicht überzeugend. Der Richter wies darauf hin, dass sie während des Stopps keine Einwände erhoben habe, was darauf hindeutet, dass ihre Erklärung zu spät kam, um glaubwürdig zu sein. Diese Begründung wurde vom Berufungsgericht in Triest bestätigt, das die Entscheidung bestätigte. Die Richter entschieden, dass selbst das Vorhandensein eines Freisprechsystems die Möglichkeit der Telefonnutzung nicht ausschließt und dass das Fehlen aktiver Anrufe im Protokoll nicht schlüssig beweist, dass das Gerät nicht für andere Zwecke verwendet wurde.

Die Verweigerung der Frau, das Ergebnis zu akzeptieren, hat zu weiteren finanziellen Konsequenzen geführt. Rechtskosten haben fast 500 Euro zu den Gesamtkosten hinzugefügt, was den Gesamtbetrag auf über 800 Euro erhöht. Trotzdem ist sie weiterhin entschlossen, den Fall durch höhere Gerichte zu verfolgen, und erklärt, dass die wahre Natur der Situation erst klar wird, wenn der Fall den Obersten Gerichtshof erreicht.

Der Fall hat außerhalb des Gerichtshofs Aufmerksamkeit erregt und Diskussionen über die Auslegung der Verkehrsgesetze und die Zuverlässigkeit von Beweisen in solchen Situationen ausgelöst. Während einige argumentieren, dass der Bericht der Frau plausibel ist, behaupten andere, dass die Beweislast bei dem Angeklagten liegt, um nachzuweisen, dass die angebliche Verletzung nicht stattgefunden hat.

Es wird die Komplexität von Rechtsstreitigkeiten unterstrichen, die subjektive Interpretationen von Beweisen beinhalten, und die Herausforderungen, denen sich Einzelpersonen stellen müssen, die glauben, dass ihre Rechte verletzt wurden.

Zu den Primärquellen (2)

Die offiziellen Quellen, auf denen die Berichterstattung beruht. Lies sie direkt, um Framing zu umgehen.

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Open logoOpenUnabhängigMitteFaktentreue 85Objektivität 70vor 12 Tagen
"Aber als Telefon fuhr ich mit einer Zucchine" und verklagt die Carabinieri.

Eine 38-jährige Frau wurde von den Carabinieri für einen Fahrer mit einem Telefon in der Hand bestraft, der behauptet, es sei ein Stück gebratener Zucchina gewesen. Die anfängliche Geldbuße von 320 Euro wurde von zwei Gerichten bestätigt, darunter auch der von Triest, die ihre Verteidigung zurückgewiesen haben, da sie die vorgelegten Beweise für unzureichend hielten. Die Frau beabsichtigt nicht zu zahlen und hat eine Klage bei der Kassation eingereicht, während die Rechtskosten sich fast verdoppelt haben.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert eine rechtliche und richterliche Situation ohne eine klare Haltung zu einer politischen Frage einzunehmen. Während er einen spezifischen Fall und die Entscheidungen der Richter diskutiert, zeigt er keine eindeutige Vorliebe für eine politische oder soziale Seite.

Warum Faktentreue (85): The article accurately reports the incident involving a woman who was fined for using her phone while driving, claiming she had an eggplant instead. It references the dates, locations, and the court decisions, aligning with the cross-source consensus. The details about the police report, the evidenc

Warum Objektivität (70): The tone leans slightly towards the woman’s perspective, emphasizing her disbelief and determination to fight the fine. While the article presents both sides, it gives more weight to her narrative, potentially influencing the reader’s perception.

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