Ab 2024 wurde in Frankreich ein Gesetz eingeführt, das den Verkauf von Hunden und Katzen in Tierhandlungen verbietet, um den impulsiven Kauf von Haustieren durch unvorbereitete Käufer zu reduzieren. Die Durchsetzung war jedoch bis jetzt unklar. Ein neues Dekret, das vom Landwirtschaftsministerium angekündigt wurde, legt Geldbußen für Verstöße fest: bis zu 1.500 € pro Tier für Verkäufe in Tierhandlungen und bis zu 750 € pro Tier für die Ausstellung lebender Tiere in Schaufenstern, die für die Öffentlichkeit sichtbar sind. Wiederholte Straftäter drohen höhere Strafen. Daraus folgt, dass einige Tierhandlungen das Verbot umgangen haben, indem sie Tiere in Kellern oder Hinterzimmern versteckt und online oder über Click-and-Collect-Dienste verkauft haben. Das Dekret stimmt mit dem Antrag von Premierminister Sébastien Lecornu.s überein, nach Gesprächen mit Tierschutzorganisationen im Juli Maßnahmen gegen Tierquälerei zu verstärken.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel stellt den rechtlichen Rahmen, die Strafen und den Kontext der Politik dar, ohne offen eine Seite zu begünstigen. Er zitiert die Haltung der Regierung und erwähnt den Widerstand von Tierschutzorganisationen und liefert ausgewogene Informationen.






