Eine italienische Verwaltungsangestellte wurde nach ihrer Entlassung nur 27 Tage nach ihrer Heirat nach einem Urteil des Arbeitsgerichts in Verona wieder eingestellt. Das Gericht entschied, dass die Entlassung des Unternehmens ungültig war, weil sie nicht den gesetzlichen Schutz berücksichtigt, der den Angestellten gewährt wird, die während bestimmter Beschäftigungszeiten heiraten. Die Frau, eine Verwaltungsangestellte mit Sitz in Casoli, Abruzzen, hatte seit Dezember 2019 im Unternehmen gearbeitet und im Februar 2020 in den festen Status übergegangen.
Am 18. Juni 2025 informierte sie das Unternehmen, dass die Niederlassung geschlossen werden würde, und schlug eine Übertragung in ihr Hauptbüro in Povegliano Veronese vor, wobei sie die gleiche Position, Gehaltsstufe und Gehalt beibehielt. Zehn Tage später, am 28. Juni, heiratete sie und reichte am 7. Juli einen förmlichen Antrag auf Mutterschaftsurlaub ein. Das Unternehmen, das keine Antwort auf seinen Übertragungsvorschlag erhalten hatte, gab am 22. Juli eine Kündigungsmitteilung heraus und übermittelte sie der Mitarbeiterin am 25. Juli, genau 27 Tage nach ihrer Hochzeit. Das Unternehmen verteidigte seine Handlungen und behauptete, dass es über die Ehe nicht Bescheid wusste und dass die Entscheidung ausschließlich auf einer organisatorischen Umstrukturierung beruht.
Nach dem am 12. Juni veröffentlichten Urteil des Gerichts sieht das Gesetz einen automatischen Schutz für Arbeitnehmerinnen vor, die innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nach Antrag auf Eheurlaub heiraten. Dieser Schutz gilt unabhängig davon, ob der Arbeitgeber von der Ehe Kenntnis hatte. Das Gericht stellte klar, dass die Schließung einer Geschäftseinheit zwar einen Grund für die Kündigung darstellen kann, die gesetzlichen Rechte der Jungverheirateten jedoch nicht außer Kraft setzt. Das Gericht stellte fest, dass der Anspruch des Unternehmens auf organisatorische Umstrukturierung die Kündigung nicht rechtfertigte, insbesondere angesichts des Zeitpunkt der Kündigung im Verhältnis zur Ehe des Mitarbeiters.
Das Gericht erklärte die Kündigung für nichtig und ordnete die sofortige Wiedereinstellung der Angestellten an. Zusätzlich zur Wiedereinstellung ordnete das Gericht an, dass die Angestellte von der Kündigung an bis zu ihrer Rückkehr zur Arbeit eine Entschädigung in Höhe von fünf Monaten Lohn erhält. Das Urteil enthielt auch Bestimmungen für die Zahlung der damit verbundenen Sozialversicherungsbeiträge. Die Angestellte hat Anspruch auf diese Leistungen bei Wiederaufnahme der Tätigkeit.
Der Fall unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung der Arbeitsgesetze, die die Rechte der Mitarbeiter während persönlicher Meilensteine wie der Heirat schützen. Rechtsexperten haben festgestellt, dass Unternehmen zwar versuchen können, Entlassungen durch interne Umstrukturierungen zu rechtfertigen, aber solche Maßnahmen müssen den etablierten rechtlichen Rahmenbedingungen entsprechen. In diesem Fall machte das Gericht deutlich, dass persönliche Lebensereignisse, insbesondere die Ehe, Vorrang vor operativen Entscheidungen haben, wenn sie unter gesetzlich geschützte Zeitrahmen fallen.
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