Ein Bauprojekt von Michael Tojners ValueInvest am Heumarkt in Wien erfordert laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Österreichs (VwGH) eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das Gericht wies eine Überarbeitung eines früheren Urteils des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) zurück, in dem bestätigt wurde, dass beide Varianten des Projekts - "Heumarkt Neu 2021" (höhere Variante) und "Heumarkt Neu 2023" (niedrigere Variante) - UVP-Anforderungen unterliegen. Diese Entscheidung kommt inmitten laufender Diskussionen des Welterbekomitees in Busan über den Status des historischen Zentrums von Wien, das seit 2017 aufgrund von Bedenken hinsichtlich Hochhäusern auf der "Roten Liste" des Welterbes steht. Das Projekt umfasst das Gebiet rund um das Hotel Intercontinental, Eislaufverein und die Konzerthalle, und es wurde von Vertretern des Projekts abgelehnt.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert die Rechtsentscheidung und ihre Auswirkungen, ohne offen die Entwickler oder die Naturschützer zu begünstigen. Er berichtet über die Entscheidung des Gerichtshofs, den Kontext der Beratungen des Welterbekomitees und die Reaktion des Entwicklers neutral, ohne eine klare Haltung zu



