Ein Rechtsgutachten einer Schweizer Anwaltskanzlei kam zu dem Schluss, dass der Busstreik in Winterthur am 3. März gegen das Prinzip der ultima ratio verstoße, wonach Gewalt nur als letztes Mittel eingesetzt werden sollte.
Tendenz-Einschätzung (Progressiv): Der Artikel formuliert den Streik als legitime Aktion der Gewerkschaft trotz der gegen sie ergangenen Rechtsentscheidung. Er betont den Erfolg der Forderungen der Gewerkschaft und hebt ihren Umzug nach Zürich hervor, was auf Unterstützung für den Arbeitskräfterechtsactivismus hindeutet.






