Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (ESČP) entschied, dass Sloweniens sechsmonatige Haftstrafe gegen den Blogger Mitja Kunstlje rechtmäßig sei, obwohl er behauptete, dass er seine Meinungsfreiheit nach Artikel 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention verletzt habe. Kunstlje war wegen wiederholter Beleidigungen zweier Journalisten über mehrere Jahre auf seinem Blog verurteilt worden. Das Gericht stellte fest, dass die umstrittenen Beiträge nicht zur öffentlichen Debatte beigetragen haben, sondern eher eine längere und systematische Belästigung von Personen darstellten. Es betonte, dass die Haftstrafe als letztes Mittel gerechtfertigt sei, da weniger strenge Maßnahmen bereits gescheitert waren. Das Urteil bekräftigt, dass die Meinungsfreiheit langfristige Online-Belästigung nicht schützt, insbesondere wenn andere Rechtsmittel erschöpft sind.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel präsentiert eine ausgewogene rechtliche Analyse des Falles, die sich auf die Argumentation des Gerichts und die Auswirkungen auf die Meinungsfreiheit gegenüber der persönlichen Würde konzentriert.





