Die staatlich geförderte deutsche Entwicklungsbank KfW ist in eine Übergangsphase eingetreten, die zu unerwarteten Kürzungen in ihrem Heizsystemfinanzierungsprogramm geführt hat. Ab sofort nach Mitternacht am 9. Juli können keine neuen Anträge auf Ersatz von Heizsystemen mehr gestellt werden. Diese vorübergehende Aussetzung soll bis zum 20. Juli dauern, während der sowohl die KfW als auch das Bundesamt für Wirtschaft und Klimaschutz (Bafa) die notwendigen technischen Anpassungen vornehmen werden. Nach Angaben des deutschen Wirtschaftsministeriums zielen diese Änderungen darauf ab, die Umsetzung neuer Finanzierungsbedingungen vorzubereiten, die ab dem 21. Juli in Kraft treten werden.
Das Ministerium erklärte, dass eine Vertrauensschutzverordnung in Kraft ist. Personen, die eine gültige Bewerbungsbestätigung oder eine technische Projektbeschreibung erhalten haben, aber noch ihren formellen Antrag nicht eingereicht haben, können sich während dieser Übergangszeit nach wie vor unter den vorherigen Bedingungen bewerben. Ein Sprecher der KfW erklärte, dass Bewerber, die bereits eine gültige Bewerbungsbestätigung haben, aber ihren Antrag noch nicht eingereicht haben, ihren Antrag nach wie vor bis zum 20. Juli unter den bestehenden Bedingungen stellen können.
Kunden, die bereits über eine solche Bestätigung verfügen, wurden aufgefordert, ihre Bewerbung bis Mittwochabend über das KfW-Portal einzureichen. Der Verband hatte zuvor betont, dass die Aussetzung der Bewerbungsmöglichkeit ein falsches Signal an Verbraucher, Handwerker und andere Marktteilnehmer senden würde. Vor dieser Änderung hatte der Haushaltsausschuss des deutschen Parlaments Änderungen an der Bundesförderung für effiziente Gebäude genehmigt. Laut KfW liegt die Grundförderung zum 21. Juli weiterhin bei 30 Prozent der zuschussfähigen Gesamtkosten.
Für die erste Wohneinheit wird die maximale Unterstützung für die Installation klimafreundlicher Heizsysteme jedoch von derzeit 30.000 Euro auf 28.000 Euro gesenkt. Dieser Betrag wird alle sechs Monate um 750 Euro weiter gesenkt - insbesondere am 1. Februar und 1. August jedes Jahres. Die Regierung begründete diese Kürzungen mit finanziellen Einschränkungen und stellte fest, dass die Mittel aus dem Klima- und Transformationsfonds stammen, einem speziellen Haushalt, der von der Bundesregierung zugewiesen wird. Das Wirtschaftsministerium erklärte, dass die Bundesregierung weiterhin umfassende finanzielle Unterstützung für Gebäuderneuerungen auf der Grundlage des überarbeiteten Bundesfinanzierungsrahmens leisten wird.
Die Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) erklärte, die Finanzierung werde sozial gerechter und den Bedürftigsten zugutekommen. Sie fügte hinzu, die Finanzierung werde effektiver genutzt und gleichzeitig zu einem soliden Haushaltsmanagement beitragen. Zukünftige Finanzierung für Heizsysteme werde eine stärkere soziale Schichtung beinhalten. Die Änderungen betreffen in erster Linie den sogenannten Einkommensbonus. Umweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärte, die Reform der Heizsubvention erlaube Einsparungen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung positiver Auswirkungen auf den Klimaschutz und die moderne Heiztechnologie.
Die Politikerin der Grünen Partei Katrin Uhlig kritisierte den Schritt und erklärte, dass geringere Finanzierung weniger Investitionen und weniger Klimaschutz bedeutet, was zu potenziell katastrophalen Folgen für die Energiewende führt. Sie hob die wachsende Unsicherheit hervor und stellte fest, dass im Laufe der Jahre mitgeteilt wurde, dass die Finanzierung bis 2029 gesichert sein würde.
Insbesondere wird der Kern des bestehenden Gebäudeenergiegesetzes - die 65-Prozent-Regel, wonach neu installierte Heizungssysteme mit 65-Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden müssen - entfernt.Trotz dieser Änderungen wird die Installation neuer Gas- und Ölheizungssysteme weiterhin erlaubt, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
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