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Jugendschutz: London will Verkauf von Energydrinks an Kinder verbieten
Germany🏛️ PolitikMittevor 14 Std.

Jugendschutz: London will Verkauf von Energydrinks an Kinder verbieten

In England wird ab April 2027 ein Verkaufsverbot für Energydrinks an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren eingeführt. Das Gesetz betrifft Getränke mit mehr als 150 mg Koffein pro Liter, wobei Tee und Kaffee ausgenommen sind. Der Verkauf ist in allen Einzelhandelsformen, einschließlich Online-Verkäufe, untersagt. Die Abgeordnete Sharon Hodgson betont, dass Energydrinks bei Jugendlichen Angstzustände, Schlafstörungen und Beeinträchtigung der Konzentration verursachen können. Kritik kam vom Branchenverband, der darauf hinweist, dass seine Mitglieder bereits seit 2010 eine Selbstverpflichtung zur Nichtvermarktung von Energydrinks an Unter 16-Jährige eingegangen sind. In Deutschland gibt es bislang kein generelles Verkaufsverbot, aber Forderungen nach dem Gesetz bestehen.

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Frankfurter Allgemeine (FAZ) logoFrankfurter Allgemeine (FAZ)Unabhängig🔒Mittevor 14 Std.
Jugendschutz: London will Verkauf von Energydrinks an Kinder verbieten

In England wird ab April 2027 ein Verkaufsverbot für Energydrinks an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren eingeführt. Das Gesetz betrifft Getränke mit mehr als 150 mg Koffein pro Liter, wobei Tee und Kaffee ausgenommen sind. Der Verkauf ist in allen Einzelhandelsformen, einschließlich Online-Verkäufe, untersagt. Die Abgeordnete Sharon Hodgson betont, dass Energydrinks bei Jugendlichen Angstzustände, Schlafstörungen und Beeinträchtigung der Konzentration verursachen können. Kritik kam vom Branchenverband, der darauf hinweist, dass seine Mitglieder bereits seit 2010 eine Selbstverpflichtung zur Nichtvermarktung von Energydrinks an Unter 16-Jährige eingegangen sind. In Deutschland gibt es bislang kein generelles Verkaufsverbot, aber Forderungen nach dem Gesetz bestehen.

Tendenz-Einschätzung (Mitte): Die Berichterstattung bleibt sachlich und präsentiert sowohl die Regierungsinitiative als auch die Kritik der Branchenverbände.

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