Der Artikel befasst sich mit einem Streit über die Rechtshilfe-Reform in Irland, in dem die Rechtsanwälte des Rechtshilfe-Gremiums ein neues Zahlungsmodell abgelehnt haben, das die vorherige Abrechnung pro Gebühr durch eine Pauschalgebühr von 520 € pro Strafrechtshilfe-Kunde ersetzt. Vor der Reform konnten die Rechtsanwälte dem Justizministerium 239,38 € für den ersten Gerichtsbegehren und 59,86 € für nachfolgende Erscheinungen in Rechnung stellen, was zu mehreren Rechnungen für Fälle mit mehreren Gebühren führte.
Tendenz-Einschätzung (Mitte): Der Artikel beschreibt den Konflikt zwischen den Solicitors und der Regierung bezüglich der Reform der Rechtshilfe, ohne offen eine der beiden Seiten zu begünstigen.





