Am Sonntag gaben israelische Wahlbeamte bekannt, dass die politischen Parteien Zugang zu den Gesamtwahlteilnehmerzahlen am Wahltag erhalten werden, obwohl die Identität der einzelnen Wähler vertraulich bleibt.
Die Entscheidung ermöglicht es den Parteien, die regionalen Wahlmuster besser zu verstehen und ihre Strategien für die Abstimmung entsprechend anzupassen. Die Informationen enthalten jedoch keine Details über bestimmte Personen, wodurch Kampagnen daran gehindert werden, zu identifizieren, welche Wähler abgestimmt haben oder nicht. Das Urteil markiert eine Verschiebung gegenüber früheren Praktiken, bei denen Parteirepräsentanten Echtzeitdaten über die an den Wahllokalen ankommenden Wähler an ihre Kampagnenteams weiterleiten durften. Dies ermöglichte es den Kampagnen, diese Informationen mit ihren eigenen Datenbanken zu vergleichen und ihnen dabei zu helfen, Unterstützer zu identifizieren, die noch nicht gestimmt hatten.
Mit der neuen Politik ist eine solche direkte Kommunikation von den Wahllokalen zum Wahlkampfzentrum nicht mehr erlaubt. Die Entscheidung folgte auf eine Anfechtung der Likud-Partei, die Sohlberg aufgefordert hatte, eine Entscheidung vom 4. August zu überdenken, die Parteibeobachtern und Mitgliedern des Wahlkomitees verbot, Wähleridentifikationsdaten mit ihren Kampagnen zu teilen.
Sohlberg wies diese Argumente zurück und betonte, dass das Urteil vom 4. August die bestehenden Wahlgesetze nicht geändert, sondern die bereits geltenden Bestimmungen geklärt habe. Er wies darauf hin, dass frühere Vorsitzende des Zentralen Wahlkomitees Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Übermittlung persönlicher Wählerinformationen an politische Einheiten geäußert hätten.
Auf diese Weise konnten Kampagnen nicht gewählte Unterstützer identifizieren und sie direkt erreichen. Sohlberg stellte fest, dass die Offenlegung, ob eine Person gewählt hat, zusammen mit anderen Details wie der Zeit oder der Art des Wahllokals, die Privatsphäre von Einzelpersonen verletzt. Nach dem geltenden Wahlgesetz sind Parteivertreter nicht berechtigt, solche Informationen zu teilen, die sie während ihrer offiziellen Aufgaben an Wahllokalen erhalten haben.
Rechtmäßige Daten, die den Parteien vor der Wahl zur Verfügung gestellt werden, können immer noch für Outreach-Zwecke verwendet werden. Allerdings können zusätzliche Informationen, die in den Wahllokalen gesammelt werden, wie z. B. ob eine Person gewählt hat, nicht in diese Datenbanken integriert werden. Mit der Annäherung der Wahl am 27. Oktober müssen sich die politischen Parteien an diese neuen Einschränkungen anpassen. Während sie weiterhin geografische Daten nutzen werden, um ihre Bemühungen zu leiten, wurde die Fähigkeit, bestimmte Personen auf der Grundlage von Echtzeitberichten über die Wahllokalen anzusprechen, erheblich eingeschränkt.
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